Wie geht es weiter mit den 98 geschlossenen Burger-King-Filialen des Franchise-Nehmers Yi-Ko? Diese Frage ist weiterhin offen. Auch im Augsburger Raum sind fünf Filialen von den Schließungen betroffen, nachdem Burger King Europe alle Verträge mit dem Franchise-Nehmer gekündigt hat.
Bei den hiesigen Mitarbeitern sorgte die Aktion für Aufregung: „Wir wussten überhaupt nicht, was los war, plötzlich mussten wir den Laden zumachen“, berichtete gestern eine Angestellte auf einer Informationsveranstaltung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Zwischen Samstag und Montag stellten die Burger-King-Filialen ihren Betrieb ein, in der Maximilianstraße etwa am Sonntagmorgen um 4 Uhr.
Missstände in den Burger-King-Filialen
So funktioniert Franchising
Beim Franchisesystem läuft das Geschäft über rechtlich unabhängige Unternehmer. Die Unternehmer dürfen gegen Gebühr das Geschäftskonzept des Franchisegebers nutzen.
Die bekanntesten Beispiele für Franchising finden sich in der Gastronomie wie McDonald's oder Burger King.
Die Franchisenehmer dürfen bestimmte Markennamen verwenden sowie Produkte herstellen und vertreiben. So erspart sich der Franchisegeber den Aufbau eines eigenen Vertriebsnetzes.
Auf Deutsch heißt Franchising so viel wie "eine Konzession geben". Das Konzept stammt aus den USA.
Der Franchisegeber unterstützt seine Partner beim Aufbau und der Führung des Betriebs.
Im Unterschied zum Filialsystem tragen die Franchisenehmer vor Ort das unternehmerische Risiko.
Nach Angaben des Deutschen Franchise-Verbandes gab es 2013 bundesweit 76,500 Franchisenehmer mit insgesamt 525.000 Beschäftigten.
Den Gewerkschaften waren die Missstände in den Burger-King-Filialen schon lange bekannt, bisher habe sich das Unternehmen aber immer der Verantwortung entzogen, sagt Tim Lubecki, Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG Schwaben. Erst nach einer TV-Dokumentation, die eklatante Hygiene-Mängel und schlechten Umgang mit den Angestellten von Burger King aufdeckte, ging das Unternehmen aktiv gegen den Franchise-Nehmer vor. Letztendlich auch mit einer Unterlassungsklage, die Yi-Ko untersagt, den Namen Burger King zu nutzen.
150 Mitarbeiter in der Region betroffen
Rund 150 Mitarbeiter sind in der Region von den Schließungen betroffen. Diese will die NGG nun über das weitere Vorgehen informieren. Während Yi-Ko und Burger King Europe sich über Anwaltskanzleien streiten, sieht die Situation für die Mitarbeiter düster aus. „Die Verhandlungen werden sich lange hinziehen, es könnte Monate dauern, bis man sich einig ist, was mit den Läden passieren soll“, so Lubecki. In der Zeit ist Yi-Ko allerdings verpflichtet, seinen Mitarbeitern ihr Gehalt zu bezahlen. „Es ist ja niemand entlassen worden oder arbeitslos, Yi-Ko hat lediglich das Recht verloren, weiterhin Burger King zu repräsentieren“, so Lubecki. Angestellte sollten daher vor allem Ruhe bewahren und der Yi-Ko schriftlich ihre Arbeitskraft anbieten. Das sichere auch rechtlich ab, dass weiterhin Gehaltszahlungen fließen müssen.
Die ausstehenden Löhne könnten für die Yi-Ko allerdings zum Prob-lem werden. „Die müssen jetzt für 3000 Angestellte ein Monatsgehalt und Weihnachtsgeld ausbezahlen – und das ohne Einnahmen. Ich vermute, das führt zur Insolvenz der Yi-Ko“, sagt Lubecki. Für die Angestellten würde das bedeuten, dass sie zunächst Geld von der Agentur für Arbeit beziehen – drei Monate lang. Nach Meinung der NGG hat die plötzlich veranlasste Schließung aller betroffenen Filialen durch Burger King Europe die Situation unnötig verschlimmert. Hätte man eine Frist von einigen Wochen eingeräumt, hätten Restwaren noch verkauft und ausstehende Löhne einfacher bezahlt werden können. Außerdem hätten die Arbeitnehmer Zeit gehabt, sich nach neuen Stellen umzuschauen. "Wirtschaft Seite 11