Neuregelung hin oder her: Am Karfreitag ist Tanzen verboten
An "Stillen Tagen" sind Tanzen und laute Musik nicht erlaubt. Zuletzt wurde diese Regelung in Bayern gelockert. Der Karfreitag bleibt aber eine Ausnahme von der Ausnahme.
Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind sogenannte "Stille Tage". An ihnen gilt das Tanzverbot. Zwar wurde dieses dank einer Neuregelung in weiten Teilen Bayerns zuletzt gelockert - demnach darf nicht nur bis 24 Uhr, sondern bis 2 Uhr am Folgetag gefeiert werden - doch der Karfreitag bleibt eine Ausnahme. Augsburgs Ordnungsreferent Volker Ullrich erklärt im Gespräch mit AZ Online, warum.
Ist am Karfreitag das Tanzen in Augsburg strikt verboten?
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