Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind sogenannte "Stille Tage". An ihnen gilt das Tanzverbot. Zwar wurde dieses dank einer Neuregelung in weiten Teilen Bayerns zuletzt gelockert - demnach darf nicht nur bis 24 Uhr, sondern bis 2 Uhr am Folgetag gefeiert werden - doch der Karfreitag bleibt eine Ausnahme. Augsburgs Ordnungsreferent Volker Ullrich erklärt im Gespräch mit AZ Online, warum.
Ist am Karfreitag das Tanzen in Augsburg strikt verboten?
Volker Ullrich: Ja, und am Karfreitag gilt nicht nur Tanzverbot, sondern auch Musikverbot. Gastronomen dürfen Ihre Einrichtungen zwar geöffnet lassen, aber keine Musik spielen - und zwar auch keine Hintergrundmusik. Es darf an diesem Tag nur bewirtet werden.
Und wie sieht es am Abend zuvor, dem Gründonnerstag, aus?
Das steckt hinter dem Karfreitag
Karfreitag ist der Freitag vor Ostern. Er folgt auf den Gründonnerstag und geht dem Karsamstag voraus.
In der katholischen Kirche ist er ein strenger Fast- und Abstinenztag.
Christen gedenken an diesem Tag dem Tod Jesu Christi.
Nach christlichem Glauben nahm Jesus im Kreuzestod freiwillig die Erbsünde und Schuld aller Menschen auf sich.
Durch Tod und Auferstehung Jesu wird allen Menschen erst Sündenvergebung und damit Errettung aus dem Tod und ewiges Leben ermöglicht.
Das Karfreitagsgeschehen ist nicht isoliert zu betrachten, sondern steht in einer Reihe mit Ostern, Christi Himmelfahrt und Pfingsten.
Der frühstmögliche Termin für den Karfreitag ist der 20. März (zuletzt war dies im Jahr 1818), der spätestmögliche der 23. April (wird im Jahr 2038 so sein).
Ullrich: Ab 24 Uhr ist Karfreitag, deswegen darf nur bis Mitternacht Musik gespielt werden.
Nach einer Diskussion im Bayerischen Landtag wurde die Regelung der "Stillen Tage" zuletzt gelockert. Demnach darf nicht nur bis 24 Uhr, sondern bis 2 Uhr am Folgetag gefeiert werden. Ist der Karfreitag eine Ausnahme?
Ullrich: Auch in Augsburg haben wir die Regelung schon gelockert, zum Beispiel in der Adventszeit oder am Aschermittwoch. Hier durfte bis 2 Uhr getanzt werden. Der Karfreitag aber ist ein absolut geschützter Feiertag und von den anderen "Stillen Tagen" zu unterscheiden. Dieser Tag, dessen Charakter gewahrt werden muss, hat eine andere Qualität.
Gibt es noch weitere solcher Ausnahmen von der Ausnahme, das heißt weitere "absolut geschützte Tage", die von der Neuregelung strikt ausgenommen werden?
Ullrich: Es gibt noch einen weiteren Fall: wenn das Bayerische Innenministerium eine Staatstrauer anordnet.
Womit müssen Gastwirte rechnen, wenn sie sich dem Tanz- und Musikverbot widersetzen?
Was man an Feiertagen nicht darf
Das Gesetz über die Sonntage und Feiertage regelt recht genau, was man an Sonn- und den gesetzlichen Feiertagen zu lassen hat:
Zum Beispiel "öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen" - wobei es Ausnahmen gibt, etwa für die Landwirtschaft.
Verboten sind auch Treibjagden. Erlaubt dagegen "leichte Arbeiten in Gärten, die von den Besitzern selbst oder ihren Angehörigen vorgenommen werden".
Pannenreparaturen an Fahrzeugen sind nur erlaubt, "soweit sie für die Weiterfahrt erforderlich sind."
Für den Karfreitag sind die Vorgaben noch strikter. So sind an diesem Tag keine öffentlichen Sportveranstaltungen erlaubt.
Auch öffentliche Veranstaltungen in Gaststätten sind verboten, sowie "sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen".
Ullrich: Dann wird ein Bußgeld verhängt. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Zeit. Je später der Verstoß, desto höher das Bußgeld. Denn man geht natürlich davon aus, dass die ganze Zeit über getanzt und Musik gespielt wurde. In der Regel muss mit mehreren hundert Euro gerechnet werden. Die Gäste können nicht bestraft werden. Der Wirt muss die Musik ausmachen.