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Mord in Augsburg: Opfer hofften vergeblich auf Schutz

Mord in Augsburg

Opfer hofften vergeblich auf Schutz

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    Auch gestern sicherten Ermittler Beweise.
    Auch gestern sicherten Ermittler Beweise. Foto: Anne Wall

    Nach dem Mord von Lechhausen sind gestern weitere Details bekannt geworden: Polizei und Justiz waren vor Monaten bereis gegen den mutmaßlichen Mörder Miro B. (42) vorgegangen, nachdem dieser seiner früheren Lebensgefährtin Walburga S. (53) nachgestellt hatte. Den Mord am 38-jährigen Freund der Frau, Hans K., verhinderte dies allerdings nicht. Nach Informationen unserer Zeitung hatte das Amtsgericht wegen der Nachstellungen bereits im Frühjahr 2011 einen Strafbefehl erlassen, gegen den B. aber Widerspruch einlegte.

    Hans K. war am Sonntagabend gegen 19.35 Uhr in der Wohnanlage von Walburga S. unvermittelt von deren früherem Lebensgefährten mit einem Küchenmesser angegriffen worden. Nach einer Verfolgungsjagd durch den Innenhof der Anlage schnitt der 42-Jährige laut Ermittlungen seinem Opfer die Kehle durch.

    Auf Anfrage bestätigte Matthias Nickolai, Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass seine Behörde gegen B. Strafbefehl beantragt hatte. Offenbar hatten die Nachstellungen im Frühjahr 2010 begonnen, nachdem sich Walburga S. und Miro B. nach mehreren Monaten Beziehung getrennt hatten. Beim Amtsgericht erwirkte die Frau eine Anordnung, laut der sich ihr ehemaliger Freund von ihr fernzuhalten habe.

    Doch er hielt sich nicht daran. So soll er sie beispielsweise trotz Kontaktverbotes persönlich angesprochen haben. Auch von Körperverletzung ist im Strafbefehl die Rede. Opfer soll bei einem Zusammentreffen ein Begleiter von Walburga S. gewesen sein, der geschlagen wurde. Von Todesdrohungen war offenbar nie die Rede. Immer wieder erstattete Walburga S. Anzeige gegen ihren ehemaligen Freund, zuletzt im Sommer. Doch das half offenbar nichts. Ein rechtskräftiges Urteil gegen B. gab es bis zuletzt jedenfalls nicht. Vermutlich wäre es zunächst auf eine Geldstrafe hinausgelaufen.

    In den Medien erhebt die frühere Frau des Opfers Hans K., der zwei Kinder hinterlässt, Vorwürfe gegen die Behörden. Diese seien untätig geblieben, heißt es. Die Staatsanwaltschaft entgegnet, dass sie in den anhängigen Ermittlungsverfahren die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft habe.

    Bei Gericht gibt es pro Jahr über 200 Verfahren, in denen es um Stalking geht. Grundsätzlich, sagt Opferanwältin Marion Zech, die häufig Frauen in derartigen Notlagen vertritt, sei es mitunter schwierig, sofort Abhilfe zu schaffen. „Die Polizisten sind an das Recht gebunden. Sie können ja nicht einfach jemanden einsperren.“

    Miro B.s Verteidiger Peter Schweizer will nun eine psychiatrische Begutachtung seines Mandanten. „Aus meiner Sicht ist er psychisch krank“, so Schweizer. Nach dem Mord war Miro B. seelenruhig davongegangen. Auffällig ist auch die auffallend brutale Vorgehensweise. Aus der Bahn geworfen hatte den 42-Jährigen, der zwei Kinder hat, offenbar die Scheidung von seiner Frau vor zwei Jahren. Angeblich war er danach in psychiatrischer Behandlung.

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