Ein Augenarzt ist vom Augsburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen Patienten falsch behandelt hat. Dieser ist nun auf einem Auge blind und sieht auf dem anderen schlecht. Von Peter Richter

Ein Augenarzt ist vom Augsburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen Patienten falsch behandelt hat. Dieser ist auf einem Auge blind und sieht auf dem anderen schlecht.
Weil er immer schlechter sah, hatte Axel G., Heilpraktiker von Beruf, im Dezember 2007 einen Augenarzt aufgesucht. Dieser diagnostizierte "Grauen Star". Der 64-Jährige ließ sich umgehend operieren. In zwei Tagen, so die damalige Prognose des Mediziners, werde er wieder besser sehen können. Das Gegenteil war der Fall. Heute ist Axel G. auf dem linken Auge erblindet, mit dem anderen sieht er schlecht.
Gestern saß sein damaliger Operateur auf der Anklagebank. Der 62-Jährige hatte gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung Einspruch eingelegt und beteuerte über seinen Verteidiger Gehrhard Decker, sein Ziel sei ein Freispruch. Daraus wurde nichts. Unter dem Eindruck der Aussagen mehrerer Zeugen sowie des Sachverständigen Prof. Michael Ulbig von der Universitätsklinik in München nahm der angeklagte Mediziner seinen Einspruch zurück. Er muss jetzt eine Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro zahlen. Zudem kommen auf ihn Forderungen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.
Wie der Gutachter im Prozess kritisierte, hatte es der niedergelassene Augenarzt versäumt, den Patienten gleich an eine Augenklinik zu verweisen. "Obwohl sein Fall förmlich nach Ärger roch." Einmal, weil der Mann jede Behandlung selbst bezahlen musste. Medizinisch kam erschwerend hinzu, dass der Patient, der bereits im Rollstuhl saß, an schwerer Diabetes litt.
Es war deshalb damit zu rechnen, dass die Netzhaut hinter dem Auge bereits geschädigt sein könnte. Was in der Tat der Fall war. Von einem Schulfreund beraten, ist es der Patient, der seinen Operateur auf den erhöhten Augendruck aufmerksam macht. Er bekommt Tropfen verschrieben, die jedoch nur kurzzeitig helfen. Dann ist es zu spät. Axel G. wird übel, er sieht plötzlich nichts mehr und wird als Notfall ins Klinikum eingeliefert.
Es habe sich bei Axel G. um einen ungeduldigen, schwierigen Patienten gehandelt, rechtfertigte sich der Arzt vor Gericht. Er selbst habe die letzte Untersuchung deshalb abgebrochen und sei wütend aus dem Behandlungszimmer gestürmt. Doch davon ist im Artzbericht nichts dokumentiert. "Ein Fehler", wie der Mediziner kleinlaut einräumte. Von Peter Richter
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