Ab dem Kindergartenjahr 2013/14 haben Eltern das Recht auf einen Krippenplatz für ihre unter Dreijährigen. Wenn die Stadt ihn nicht erfüllen kann, können sie vor Gericht klagen – und zwar auf Schadenersatz. Welche Dimensionen das annimmt, ob Familien womöglich ein paar Tausend Euro Einkommensverlust im Monat fordern, das kann und mag sich in der Stadtverwaltung noch keiner ausmalen. Und was bedeutet „Recht“?
Muss der Platz im Viertel sein? Oder reicht einer am anderen Ende der Stadt? Obwohl die Stadt den Ausbau mit Hochdruck vorantreibt, Mitarbeiter auf der Suche nach Immobilien Industriegebiete abklapperten, sogar ein Männerkloster eine Krippe baut und die Kommune selbst trotz Finanzkrise fast zwei Drittel der neuen Plätze schafft: Das Versorgungsziel von 35 Prozent ist bis September 2013 nicht zu erreichen. „Utopisch“ nennt Sozialreferent Max Weinkamm es.
Aktuell gibt es in Augsburg 1375 Plätze für unter Dreijährige in Krippen und bei Tagesmüttern, in Kindergärten und Häusern für Kinder. Das entspricht einer Versorgungsquote um die 21 Prozent. Die Bundesregierung gibt ein Ziel von 35 Prozent vor, der tatsächliche Bedarf, ergab eine Befragung des Jugendamtes, liegt bei 42.