Tatort Maxstraße: Die Attacke kam so unvermittelt und so heftig, dass der Polizist (27), in Selbstverteidigung ausgebildet, keine Chance hatte. Die beiden Angreifer stießen den Beamten, der während seines Urlaubs eine Disco besuchte, urplötzlich zu Boden und schlugen mit Fäusten auf ihn ein – bis er bewusstlos war. Dann traten sie mit Füßen gegen das Opfer, einer der Täter sprang auf dem rechten Fuß des Beamten herum, bis Wadenbein und Sprunggelenk brachen. Ein Jugendschöffengericht verurteilte die 20 und 24 Jahre Schläger gestern zu Bewährungsstrafen. Die finanziellen Folgen der Tat sind groß: Weil der Beamte fast zwei Monate dienstunfähig war, müssen die Schläger wohl bis zu 30000 Euro Schadensersatz für Operationskosten, Dienstausfall und Schmerzensgeld leisten.
Die beiden Angeklagten, bezahlte Fußballamateure einer Bayernligamannschaft, hatten Ende Juli 2010 die Disco „Deeds“ besucht und dort etliche Biere und Cocktails getrunken. Sie standen an einem Tisch mit weiteren jungen Leuten, darunter auch eine Frau, die offenbar in Augsburg zu Besuch war. Der Polizist kam mit der Frau ins Gespräch, man flirtete ein wenig. Um fünf Uhr morgens verließen alle den Klub. Der 27-Jährige und die bis heute unbekannte Frau wollten noch in ein Imbisslokal. Plötzlich mischten sich die Angeklagten ein. Der Beamte: „Ich bekam einen wuchtigen Stoß, fiel zu Boden. Beide schlugen mir mit Fäusten ins Gesicht, dann gingen die Lichter bei mir aus, ich wurde bewusstlos. Als ich wieder aufwachte, spuckte ich Blut, mein rechter Fuß war völlig verdreht.“ Das Opfer musste notoperiert werden, zwei bis zu 20 Zentimeter lange Narben am Bein sind geblieben.
Die brutale Prügelei hätte schlimmer enden können, hätte sich nicht ein unbeteiligter Student (22), der bei einem Sicherheitsdienst arbeitet und an diesem Abend privat unterwegs war, mutig dazwischen geworfen. Unterstützt von zwei Kellnerinnen des „Deeds“, hielt er die Schläger von weiteren Attacken ab. „Sie haben tolle Zivilcourage bewiesen“, lobte Anwältin Marion Zech als Nebenklägerin die Helfer.
Die nicht vorbestraften Angeklagten, verteidigt von Benedikt Probst und Cornelia McCready, schwächten die Tat ab. Der 24-Jährige wollte sich nicht mehr genau erinnern. „Ich hatte einfach zu viel Adrenalin“, begründete er die Attacke, die er sich im Nachhinein nicht recht erklären kann. Staatsanwältin Regina Grandl sprach von einer „extrem hohen kriminellen Energie nahe am versuchten Totschlag“ und forderte Haftstrafen von drei Jahren und zwei Monaten für beide.
Das Gericht gab den Schlägern nach längerem Überlegen noch eine Chance. Der 20-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung nach Jugendrecht zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten, der zweite Täter zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide müssen dem Opfer je 1600 Euro Schmerzensgeld als Auflage zahlen. „Diese Tat aus nichtigem Anlass ist erschreckend, unverständlich und unerklärlich“, sagte Richterin Ortrun Jelinek. Bewährung sei den Angeklagten auch gegeben worden, damit sie arbeiten und die finanziellen Folgen der Tat tragen können.