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Zweiter Prozesstag: Ursula Herrmann erstickte in solch einer Kiste

Zweiter Prozesstag

Ursula Herrmann erstickte in solch einer Kiste

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    Der Nachbau der Kiste, in der Ursula Herrmann sterben musste. Bild: Wagner
    Der Nachbau der Kiste, in der Ursula Herrmann sterben musste. Bild: Wagner

    Augsburg (ddp). Im Prozess um die Entführung und den qualvollen Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann vor fast 30 Jahren haben am Donnerstag zwei Kriminalbeamte die Suche nach Ursula Herrmann und den Fund der Leiche geschildert.

    Die beiden Polizisten hatten am 4. Oktober 1981 die im Wald vergrabene Holzkiste geöffnet, in der das Mädchen erstickt war. "Ich habe erst eine braune Decke weggezogen, dann den Deckel gesehen", sagte einer der Beamten am Donnerstag vor dem Landgericht Augsburg. Dann habe er die verschraubte und noch vergrabene Kiste mit einem Spaten geöffnet. "Da habe ich gesehen, dass das Mädchen drin ist."

    Im Gerichtssaal wurden zur Verhandlung ein Nachbau der Holzkiste sowie das rote Fahrrad aufgestellt, von dem Herrmann bei ihrer Entführung heruntergezerrt worden war. Am Freitag wurde nun auch der andere Polizist vernommen, der das Mädchen aus der Holzkiste gezogen hatte.

    Neben den Schilderungen der Polizisten standen am zweiten Verhandlungstag Aussagen zu möglichen Ermittlungsfehlern auf dem Programm. Es ging um einen grünen Klingeldraht, der in der Nähe des Fahrrads von Ursula Herrmann gefunden worden war. Dieses Beweismittel wurde von den Kriminalbeamten am 4. Oktober 1981 offenbar zunächst nicht sichergestellt. Die Anwälte des Hauptangeklagten Werner M. versuchten dies zu Gunsten ihres Mandanten auszulegen. Die Beamten selbst gaben zu, dass sie der Beweisaufnahme damals mehr Sorgfalt hätten widmen sollen.

    Schon 1981 gab es Unstimmigkeiten während der Ermittlungen. Wie der zweite Verhandlungstag zeigte, gab es damals eine Auseinandersetzung innerhalb der Kriminalpolizei. Die Kollegen waren sich nicht einig, wer als Haupttatverdächtiger gelten und in welche Richtung weiter ermittelt werden sollte. Die Folge der Dissonanz: Der erste Sachbeamte des Falls "Ursula Herrmann" musst weichen.

    Heute äußerte sich einer der Zeugen: "Wenn ich mir damals sicher gewesen wäre, dass Werner M. der Täter ist, hätte ich ihn zur Anklage gebracht."

    Am ersten Verhandlungstag vor einer Woche hatten der 58-jährige Hauptangeklagte und seine mitangeklagte Ehefrau jegliche Tatbeteiligung bestritten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge vor.

    Bei dem mit Spannung erwarteten Mammutprozess vor dem Landgericht Augsburg hat der Angeklagte überraschenderweise eine Erklärung abgegeben und jede Tatbeteiligung bestritten.

    Der Angeklagte war zwar kurz nach der Tat schon einmal ins Visier der Ermittler geraten, doch die Beweise reichten damals nicht aus. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf eine Reihe von Indizien. Verwertbares DNA-Material gibt es nicht. Seiner Frau wird vorgeworfen, die aus Zeitungsschnipseln zusammengesetzten Erpresserbriefe geschrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft will bis in den Dezember hinein rund 250 Zeugen vernehmen.

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