Es waren schockierende Vorwürfe, die vor einem knappen Jahr gegen einen 60-jährigen Altenpfleger aus dem Haunstetter Marconi-Heim bekannt wurden: Der Mann sollte angeblich auf der Dementen-Station des Heimes eine Bewohnerin vergewaltigt haben, eine unruhige Seniorin mit einer Überdosis an Medikamenten ruhiggestellt und etliche Bewohner misshandelt haben.
Als das Rote Kreuz als Heimträger die Vorwürfe öffentlich machte, erregte das bundesweit Aufsehen. Doch nun, am Ende des Gerichtsverfahrens, zeichnet sich ab, dass ein Großteil der Taten nicht beweisbar ist. Fraglich ist bei einigen sogar, ob sie sich überhaupt so abgespielt haben. Die Hälfte der Vorwürfe dürfte nun eingestellt werden. Heute soll ein Urteil gesprochen werden. Es könnte auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen.
„Hintenherum gab’s das Messer in den Rücken“
Der Altenpfleger selbst hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten. An den vergangenen drei Prozesstagen hörte die 3. Kammer des Landgerichts (Vorsitz: Richter Karl-Heinz Haeusler) Kollegen des Angeklagten als Zeugen. Ein einheitliches Bild des Mannes ergab sich nicht: Manche schildern ihn als „liebevoll“ mit den Bewohnern, andere als „herrisch“. Das Problem: Durch die Belegschaft schien in der Vergangenheit ein tiefer Riss zu gehen. „Vorne herum hat man sich ins Gesicht gelächelt, hintenherum gab’s das Messer in den Rücken“, umschrieb ein Altenpflegehelfer seine Wahrnehmung des Klimas im Haus.
Manche Zeugen, die bei der Polizei den Angeklagten noch deutlich belastet hatten, wollten diese Aussagen im Prozess so nicht wiederholen. Von 16 Fällen will das Gericht nun etwa die Hälfte einstellen. „Man könnte auch zu einem anderen Ergebnis kommen, aber im Zweifel für den Angeklagten“, so Richter Haeusler in einer vorläufigen Bilanz der Beweisaufnahme. Zudem sind manche in der Anklage aufgeführten Dinge zwar verwerflich, aber für das Strafverfahren nicht relevant. So soll der Angeklagte eine Bewohnerin über den Gang gezerrt haben. Für eine Körperverletzung reicht das aber nicht.
In anderen Fällen gibt es keine objektiven Beweise. Den in der Anklage enthaltenen Vorwurf der Vergewaltigung hatte das Gericht, wie berichtet, gar nicht erst zur Verhandlung zugelassen, weil die angeblich Geschädigte aufgrund ihrer Erkrankung keine klaren Aussagen machen kann. Dass eine Überdosis an Medikamenten verabreicht worden sei, um Ruhe vor einer Bewohnerin zu haben, ist auch nicht zu belegen.
Und doch bleiben einige Vorwürfe gegen den Altenpfleger stehen – rechtlich nicht so schwerwiegend, aber für einen Altenpfleger trotzdem untragbar, wenn sie stimmen. Eine Auszubildende, die einige Wochen in dem Heim war, schilderte verheerende Zustände. Sie habe beobachtet, wie der Angeklagte einem Bewohner die Hausschuhe hinterhergeworfen habe, als dieser ohne Schuhe über den Gang schlurfte. Dabei habe er den Senioren auch getroffen.
Das Rote Kreuz äußert sich erst nach dem Urteil
Auch dass der Angeklagte einem Bewohner Essen in den Mund gezwungen habe, hat die Frau beobachtet. Zudem soll der Mann laut Anklage Bewohner auch geschlagen haben. Er selbst spricht von scherzhaften Klapsen, die sich Bewohner und er gegenseitig verpasst hätten. Zeugen sagten aus, dass sie auf der Haut der Senioren teils Handabdrücke entdeckt hätten.
Das Rote Kreuz will sich erst nach dem Urteil äußern. Im Heim an der Marconistraße wurde sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine andere Heimleitung eingesetzt. Das Klima unter den Beschäftigten – so hat es auch die Heimaufsicht festgestellt – ist deutlich besser geworden. "Kommentar