Das Wetter ist kalt und trocken, als Erich Seitz seine Wohnung in Königsbrunn verlässt und nie mehr zurückkommt. Das war an einem Montag im Dezember vor 13 Jahren. Seither wird der damals 60-jährige gebürtige Augsburger vermisst. Es gab kein Lebenszeichen mehr von ihm. Nun soll er für tot erklärt werden.
Fälle wie dieser sind selten in Augsburg. Das Amtsgericht hat nun einen Aufruf veröffentlicht. In dem sogenannten Aufgebot wird der Verschollene aufgefordert, sich bis zum 25. Januar kommenden Jahres zu melden. Auch Leute, die etwas über seinen Verbleib wissen, können bis zu diesem Termin Hinweise geben. Sollte es dann immer noch keine neuen Informationen geben, nimmt das Verfahren seinen Lauf: Erich Seitz wird offiziell für tot erklärt.
Auch für die Vermisstenfahnder der Augsburger Kripo ist dieser Fall nach wie vor ein Rätsel. Dort hat man seit Jahren in alle Richtungen ermittelt. „Wir erheben alle Fakten wie bei einem Kriminalfall“, erläutert Stefan Hackl, Pressesprecher im Präsidium Schwaben-Nord. Der Aufwand sei immens. Oft werden das Zahnschema, Fotos und die DNA (genetischer Fingerabdruck) zu den Ermittlungen herangezogen. Wenn die Fahnder vor Ort nicht mehr weiterkommen, werden Infopakete über den Verschollenen zusammengestellt und als Datei an das Landeskriminalamt übergeben. Dann können die Daten europaweit abgeglichen werden.
Normalerweise verschwinden Menschen nicht einfach so. Zwar gab es im vergangenen Jahr über 1100 Vermisstenfälle im Raum Augsburg. In der Regel tauchen die Gesuchten aber sehr schnell wieder auf. Oft sind es Demente, die sich verlaufen haben, oder jugendliche Ausreißer und Schulschwänzer. „Die meisten Fälle lösen sich nach wenigen Stunden oder Tagen“, sagt Hackl.
Es gibt aber einige wenige Fälle, in denen Vermisste auch nach Jahren nicht mehr auftauchen. Im Großraum Augsburg sind es aktuell über 20 Personen. Einer der ältesten Fälle reicht bis ins Jahr 1967 zurück. Ein damals 22-jähriger Augsburger wollte vom Flughafen in München über London auf die schottischen Orkney-Inseln fliegen. Dort hätte er eine neue Arbeitsstelle antreten sollen. Er kam aber nie an.
Weg - von einem Tag auf den anderen
Ungeklärt ist bislang auch ein anderer Fall aus dem Jahr 2000. Ein Augsburger bosnischer Abstammung stand damals in Diensten der Bundeswehr. Der 27-Jährige war außerdem Extremsportler. Von einem Tag auf den anderen erschien er nicht mehr zur Arbeit. Seitdem fehlt jede Spur von ihm.
Doch auch wenn einzelne Vermisstenfälle Jahrzehnte lang nicht gelöst werden können, geschlossen werden die Akten deshalb nicht. „Die Fahnder nehmen sich die Altfälle regelmäßig immer wieder vor“, erklärt Hackl das Vorgehen seiner Kollegen.
Es gibt auch Angehörige, die immer wieder bei den Fahndern nachfragen. Andere wollen, dass das Hoffen und Warten irgendwann ein Ende hat. Sie können bei Gericht einen Antrag stellen, um den Vermissten für tot erklären zu lassen. Bei verschollenen Menschen müssen in der Regel mindestens zehn Jahre vergehen, bis ein solcher Antrag gestellt werden kann.
Wie eine Sprecherin des Augsburger Nachlassgerichtes erläutert, gibt es aber auch Fälle, in den deutlich kürzere Fristen gelten. Verschwindet jemand auf See oder bei einem Flugzeugunglück, können ihn Angehörige bereits nach wenigen Monaten für tot erklären lassen. War der Verschollene in einem Gefahrengebiet wie in den Bergen unterwegs und taucht nicht mehr auf, ist ein Antrag frühestens nach einem Jahr möglich.
Es gibt aber auch Fälle, in denen der Totgeglaubte plötzlich wieder zur Tür hereinspaziert. Auch das ist beim Augsburger Nachlassgericht schon vorgekommen. Aber auch für diesen Fall ist vorgesorgt. „Dann wird das ganze Verfahren wieder aufgehoben“, erläutert die Sprecherin.