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Augsburg
03.12.2014

Wenn Menschen für tot erklärt werden

Täglich verschwinden in Deutschland Menschen von der Bildfläche. Die meisten tauchen nach relativ kurzer Zeit wieder auf. Andere bleiben verschollen.
Foto: Bildmontage: Silvio Wyszengrad/Fotolia

Ein lange vermisster Augsburger hat eine letzte Frist bekommen, sich zu melden. Sonst nimmt das Verfahren seinen Lauf. Es gibt noch mehr rätselhafte Fälle.

Das Wetter ist kalt und trocken, als Erich Seitz seine Wohnung in Königsbrunn verlässt und nie mehr zurückkommt. Das war an einem Montag im Dezember vor 13 Jahren. Seither wird der damals 60-jährige gebürtige Augsburger vermisst. Es gab kein Lebenszeichen mehr von ihm. Nun soll er für tot erklärt werden.

Fälle wie dieser sind selten in Augsburg. Das Amtsgericht hat nun einen Aufruf veröffentlicht. In dem sogenannten Aufgebot wird der Verschollene aufgefordert, sich bis zum 25. Januar kommenden Jahres zu melden. Auch Leute, die etwas über seinen Verbleib wissen, können bis zu diesem Termin Hinweise geben. Sollte es dann immer noch keine neuen Informationen geben, nimmt das Verfahren seinen Lauf: Erich Seitz wird offiziell für tot erklärt.

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