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15. September 2010 07:47 Uhr

Augsburg

Wirbel um Applausverbot für Zauberer Hardy

Die strengen Auflagen für das Kaninchen von Augsburgs Zauberer Hardy erregen die Gemüter. Doch das Amt beruft sich auf das Tierschutzgesetz.

Zauberer Hardy aus Augsburg.
Foto: Ulrich Wagner

Zauberer Hardy (61) war am Dienstag ein gefragter Mann. Viele Reporter wollten ihn befragen, nachdem unsere Zeitung darüber berichtet hatte, dass bei seinem Kaninchentrick nicht mehr applaudiert werden soll. Das Veterinäramt der Stadt hat ihm diese Auflage gemacht.

Die Behörde beruft sich auf den Paragrafen 11 des Tierschutzgesetzes. Darin steht, dass jeder, der Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellt, eine Erlaubnis braucht. Diese Erlaubnis kann das Amt mit Auflagen verbinden. Das gilt zum Beispiel für Zirkusse - und im Augsburger Fall eben auch für den Zauberer. Hardy wusste bislang nichts von dieser Vorschrift. Er erfuhr erst davon, als sich das Amt bei ihm meldete.

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Die Resonanz auf das Applausverbot ist groß. Zahlreiche Leserbriefe erreichten unsere Redaktion, auch im Internetforum unserer Zeitung wurde diskutiert. "Bravo! Das sind wirklich die dringendsten Probleme unseres Landes, und sie werden bravourös angepackt von unseren Bürokraten!", schreibt ein Leser. "Wieder mal eine Augsburger Behörde, die mit ihren kleinlichen Regelungen über das Ziel weit hinausschießt", meint ein anderer Nutzer. Leser "Paul Cook" fordert sarkastisch schon weitere Konsequenzen: "Und wenn ein Jäger ein Reh schießt? Muss er dann mit Schalldämpfer arbeiten, da die restlichen Tierchen des Waldes sonst ein Knalltrauma davon tragen?"

Im Bescheid für das Zauberkaninchen listet die Behörde 14 Punkte auf, die Hardy zu befolgen hat. Neben Applaus soll bei Auftritten von Kaninchen "Micky" auch Blitzlicht vermieden werden. Das Tier darf zudem nur zwei Mal täglich auftreten, ihm muss ständig "frisches Trinkwasser" und Futter zur Verfügung stehen. Transportiert werden darf das Kaninchen nur von "sachkundigen Personen" und nicht länger als acht Stunden.

Bei Hardy habe man keine Bedenken, dass er das Tier korrekt behandle, sagt Amtsleiterin Felicitas Wiater. Man sei aber an das Gesetz gebunden und könne keine Ausnahme machen. Bei so manchem, der Tiere zur Schau stelle, seien Vorgaben dringend nötig. (jöh)

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