Wundersame Geldvermehrung ist strafbar
Schenkkreise versprechen die wundersame Geldvermehrung. Jetzt ist ein wegweisendes Urteil gefallen: Wer solche Geldpyramiden initiiert oder aktiv unterstützt, macht sich strafbar.
Sie heißen „Schenkkreis“, „Goldkreis“, „Tafelrunde“ oder „Sonnenkind“. Ihre Organisatoren suggerieren die wundersame Geldvermehrung – frei nach dem Motto: „Reichwerden durch Schenken“. Doch die meisten Mitspieler, die in das Schneeballsystem investieren, verlieren ihr Geld. Nur einige gewiefte Abzocker kassieren. Wer solche Geldpyramiden initiiert oder das System zum Beispiel als Moderator aktiv unterstützt, macht sich jedoch strafbar. Das Amtsgericht hat jetzt zwei Männer und eine Frau, die bis zum Jahre 2008 in Bobingen (Landkreis Augsburg) einen Schenkkreis am Laufen hielten, zu Geldstrafen verurteilt.
Der Traum vom schnellen Reichtum
„Geld frisst Hirn“, kommentieren Kritiker das nicht auszurottende Spiel mit dem Traum vom schnellen Reichtum. Jeder Schenkkreis besteht aus 15 Positionen, die pyramidenförmig auf vier Stufen verteilt sind. Ist die Pyramide im Idealfall aufgefüllt, dann zahlen die acht Teilnehmer auf der untersten Stufe je 5000 Euro, also 40 000 Euro, an die oberste Position. Dann teilt sich der Kreis und die beiden Spieler auf der zweiten Stufe rücken bei zwei neuen Pyramiden an die Spitzenposition, die Spieler der anderen Stufen steigen ebenfalls in der Rangliste auf. Die acht Teilnehmer, die ihr Geld bereits „verschenkt“ haben, müssen aber nun ihrerseits 16 neue „Investoren“ finden, um die beiden neuen Geldkreise am Laufen zu halten. Wenn nicht, ist ihr bereits geleisteter Einsatz futsch. In der Regel brechen die Pyramiden bald zusammen, wenn der Kreis potenzieller Interessenten – Verwandte, Freunde und Bekannte – „aufgebraucht“ ist. Nur die von Anbeginn in der Rangfolge oben stehenden Spieler – meist die Organisatoren und ihre Helfer – haben Geld gemacht.
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