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Prozess in Nürnberg: 24-Jähriger hat fünfjähriges Alkoholverbot

Prozess in Nürnberg

24-Jähriger hat fünfjähriges Alkoholverbot

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    24-Jähriger hat fünfjähriges Alkoholverbot
    24-Jähriger hat fünfjähriges Alkoholverbot

    Nach einer Benzin-Attacke im Vollrausch hat ein Nürnberger Gericht einem 24 Jahre alten Angeklagten einen fünfjährigen Alkoholverzicht zur Bewährungsauflage gemacht. Sollte der aus Zirndorf (Landkreis Fürth) stammende Industriekaufmann in dieser Zeit dennoch angetrunken angetroffen werden, müsse er die verhängte zweijährige Bewährungsstrafe verbüßen, betonte das Landgericht Nürnberg-Fürth am Donnerstag. Der Mann wurde in dem zweitägigen Prozess wegen fahrlässigen Vollrauschs verurteilt. Er hatte im vergangenen Jahr drei Menschen mit Benzin übergossen und angezündet. Sie wurden aber nur leicht verletzt.

    Alkohlunverträglichkeit attestiert

    Das Gericht verwies in seiner Begründung auf eine von einem Sachverständigen festgestellte Alkoholunverträglichkeit des Angeklagten. Bei Konsum von Alkohol gerate der 24-Jährige in einen pathologischen Rauschzustand, der panikartige Reaktionen auslöse, hatte der Gutachter festgestellt. Die Benzin-Attacke an Silvester 2010 in Zirndorf-Anwanden, bei der drei junge Männer verletzt wurden, habe er daher im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen.

    Das Gericht sah daraufhin zwar von einer Verurteilung wegen dreifachen versuchten Totschlags ab, verzichtete aber dennoch nicht auf eine Bestrafung des 24-Jährigen. "Dem Angeklagte war bekannt, dass er mit Alkohol ein Problem hat, zumindest hätte er es ahnen können", betonte das Gericht und verwies auf eine frühere brutale Attacke des Angeklagten. Dennoch habe er sich am Silvesterabend bei einer Feier im Haus seiner Mutter stark betrunken.

     Hintergrund der Tat war nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft ein Zerwürfnis in der Clique des 24-Jährigen. Nach einer Schlägerei im Sommer 2010 hatte sich der Bekanntenkreis des 24-Jährigen gespalten; dadurch feierten die zerstrittenen Cliquenteile an verschiedenen Orten im Heimatdorf des Angeklagten. Irgendwann habe dieser mit Feuerzeug und einem Benzinkanister das Haus verlassen. Als ihn auf der Straße zwei Bekannte zur Rede stellten, habe er sie zunächst mit Benzin übergossen und angezündet, kurz darauf auch einen vorbeikommenden Passanten, der einschreiten wollte. Die Opfer wurden nur leicht verletzt, weil sie die Flammen leicht löschen konnten. dpa

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