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Berufungsverhandlung: Abführmittel in einer Cola beschäftigt die Justiz weiterhin

Berufungsverhandlung

Abführmittel in einer Cola beschäftigt die Justiz weiterhin

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    Coca-Cola.
    Coca-Cola. Foto: DPA

    Aus Neid sollen vier Kollegen einer Firma im Kreis Erlangen-Höchstädt einem Anderen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Abführmittel in dessen Cola geschüttet haben, und zwar in solchen Mengen, dass er heftigste Magenkrämpfe erlitt. Zwei Beschäftige hatten die Tat bereits gestanden, und waren vom Erlanger Amtsgericht zu Bewährungsstrafen von sechs beziehungsweise neun Monaten verurteilt worden. Eine 40-Jährige bekam vom Berufungsgericht ebenfalls eine Bewährungsstrafe. Doch gegen einen 54-jährigen Mitarbeiter wurde die Entscheidung vom Nürnberger Landgericht am Donnerstag vertagt. Die 40-Jährige hatte in der Berufungsverhandlung gestanden.

    Der 54-Jährige bestritt dagegen den Vorwurf, er habe das Abführmittel aus einer Apotheke besorgt und auch bezahlt. Um seine Unschuld zu beweisen, beantragte sein Verteidiger am Donnerstag die Ladung weiterer Zeugen einer Firma aus Ungarn, die zum fraglichen Zeitpunkt in Eckental zu Gast gewesen sein sollen. Der Berufungsprozess soll am 11. Mai fortgesetzt werden. dpa/lby

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