Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayern: Alle Asylbewerber sollen Deutsch lernen

Bayern
24.03.2013

Alle Asylbewerber sollen Deutsch lernen

In Bayern sollen zukünftig alle Asylbewerber Deutschunterricht erhalten.
2 Bilder
In Bayern sollen zukünftig alle Asylbewerber Deutschunterricht erhalten.
Foto: Waltraud Grubitzsch, dpa/lsn

In Bayern sollen zukünftig alle Asylbewerber Deutschunterricht erhalten. Dabei sollen auch ehrenamtliche Helfer eingebunden werden. In der Region gibt es schon gute Beispiele.

Oft sind es persönliche Erlebnisse, die den Anstoß geben, sich ehrenamtlich zu engagieren. Bei der Erzieherin Rita Mayer aus Neuburg an der Kammel (Kreis Günzburg) war es die Begegnung mit zwei Afrikanern in einem Zug. Die Männer konnten nur zwei Worte deutsch: „Edelstetten“ und „Asyl“. Bei der Mittelschullehrerin Bettina Strodl aus Wertingen waren die Sprachprobleme einer afghanischen Schülerin der Auslöser, sich um die Flüchtlinge in Zusamaltheim (Kreis Dillingen) zu kümmern.

Integrationsminister beschließen einstimmig, Deutschkurse anzubieten

Die beiden Frauen, ihre Ehemänner und weitere Helfer füllten spontan mit ihrem freiwilligen, unentgeltlichen Deutschunterricht eine Lücke, die von den Hilfsorganisationen seit langem beklagt wird. Jetzt will der Freistaat tätig werden und allen Asylbewerbern Deutschkurse ermöglichen – vorerst auf eigene Kosten. Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) hat nach dem einstimmigen Beschluss der Integrationsminister aller Bundesländer am Donnerstag in Dresden zugesichert, dass der Freistaat „in Vorleistung“ gehen wird, bis der Bund die Sprachkurse anbietet. Einen entsprechenden Beschluss hat der Landtag bereits getroffen.

Bisher haben nur anerkannte Asylbewerber Recht auf Deutschkurse

Bisher haben Asylbewerber, die noch nicht anerkannt sind, nach bundesrechtlichen Regelungen keinen Anspruch auf staatlich finanzierte Deutschkurse. „Deutschkenntnisse erleichtern aber allen die Kommunikation, insbesondere auch mit Ärzten, Behörden oder der Asylsozialberatung“, sagt die Sozialministerin. Auch bei Nicht-Anerkennung und Rückkehr in das Heimatland seien Deutschkenntnisse ein Gewinn, denn sie verbesserten die beruflichen Perspektiven der Betroffenen auch dort.

Einen genauen Zeitpunkt für den Start des Unterrichts für alle Asylbewerber nannte das Sozialministerium nicht. Der Landtagsbeschluss werde „schnellstmöglich“ umgesetzt. „Dafür werden wir Geld in die Hand nehmen.“ Jetzt müssten sich die zuständigen Behörden mit den ehrenamtlichen Lehrern vor Ort zusammensetzen. „Auf ihre Erfahrungen wollen wir aufbauen“, sagte Pressesprecherin Carolin Schumacher. Ob diese für ihre Arbeit bezahlt werden sollen, sagte sie nicht.

Flüchtlingsrat lobt und kritisiert die Sozialministerin

Der Bayerische Flüchtlingsrat lobte die Sozialministerin ausdrücklich, dass sie sich in Dresden für Deutschkurse ab dem ersten Tag eingesetzt und die Finanzierung durch den Freistaat zugesagt hat, solange der Bund nicht zahlt.

Er kritisierte aber, dass Haderthauer sich weigert, einen Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) als Präzedenzfall anzusehen. Das LSG hatte entschieden, dass das Taschengeld einer Asylbewerberin in Regensburg nicht wegen falscher Identitätsangaben um 25 Prozent gekürzt werden dürfe. Das Ministerium weigere sich nun, die Sozialämter anzuweisen, die 137 Euro in jedem Fall voll auszuzahlen. Stattdessen seien diese angewiesen worden, nach dem Muster eines Beschlusses des LSG Thüringen zu verfahren, das eine Kürzung um 30 Prozent für zulässig erklärt hatte.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.