Der Bayerische Landtag ist sich über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass Lärm von spielenden Kindern auch in dicht besiedelten Wohngegenden grundsätzlich hingenommen werden muss. Das wurde am Donnerstag in einer Sitzung des Umweltausschusses im Landtag deutlich - und das soll nun per Gesetz explizit so festgeschrieben werden.
Uneinigkeit herrschte aber in der Frage, ob auch Lärm von Jugendlichen für die Nachbarn grundsätzlich zumutbar sein soll - das fordert die SPD in einem Gesetzentwurf. Die CSU/FDP-Koalition schlägt bei Jugendlichen dagegen differenzierte Regelungen vor. Beispielsweise sollen bei Bolzplätzen oder Skate-Anlagen Ruhezeiten über Mittag entfallen und am Abend erst ab 22.00 Uhr gelten.
Christa Stewens (CSU) argumentierte, bei Jugendlichen sei ein Abwägungsprozess nötig, damit das von der Staatsregierung erarbeitete Gesetz später nicht vor Gericht kassiert werde. Der SPD-Politiker Ludwig Wörner (SPD) ließ das nicht gelten. "Vor Gericht ist nichts sicher", sagte er. "Da würde ich es einfach darauf ankommen lassen."
Im Gesetzentwurf der Staatsregierung heißt es unter anderem: "Die natürlichen Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, sind als sozialadäquat hinzunehmen." Mindestabstände von Kinderspielplätzen und Kindergärten zur Wohnbebauung gibt es nicht. Klagen würden dadurch deutlich erschwert oder sogar unmöglich gemacht, heißt es. Bei Bolzplätzen und ähnlichem bewirkt das Gesetz, dass die Abstände zu umliegender Wohnbebauung künftig fast halbiert werden können.
Auch im Bund ist eine Initiative im Gange, um Klagen von Nachbarn wegen Kinderlärm zu erschweren. Die Fraktionen von Union und FDP forderten die Bundesregierung in einem Antrag auf, für die bei Jugendlichen beliebten Bolzplätze, Skate- und Basketballanlagen großzügige Lärmrichtwerte zu erlassen, berichtete die "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag) unter Berufung auf das ihr vorliegende Papier. (dpa/lby)