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  3. NSU-Prozess: Beate Zschäpe fühlt sich von Gerichtspsychiater bedrängt

NSU-Prozess
19.05.2015

Beate Zschäpe fühlt sich von Gerichtspsychiater bedrängt

Die Angeklagte Beate Zschäpe fühlt sich vom Gerichtspsychiater beobachtet.
Foto: Andreas Gebert dpa

Im NSU-Prozess hat sich ein Nebenschauplatz aufgetan. Es geht um die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und Gerichtspsychiater Henning Saß.

Die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hat im Münchner NSU-Prozess Vorwürfe gegen Gerichtspsychiater Henning Saß erhoben. Der Gerichtspsychiater beobachte Zschäpe auch in Verhandlungspausen und mache sich darüber Notizen, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer zu Beginn des 204. Verhandlungstags am Dienstag. Das verstoße gegen Grundrechte. Der Anwalt beantragte, Saß im Gerichtssaal umzusetzen, damit er nicht mehr in Hörweite sei. Außerdem solle er in Verhandlungspausen den Saal verlassen.

NSU-Prozess: Antrag gegen Gerichtspsychiater abgelehnt

Doch das Oberlandesgericht München hat den Antrag der Verteidigung gegen Henning Saß abgelehnt. Das Gericht bewertete den Antrag am Dienstag als "nicht sachgerecht" und "nicht angebracht".

Der Aachener Universitätsprofessor Saß hatte vor Prozessbeginn ein Gutachten über Zschäpe verfasst. Darin bescheinigt er ihr - trotz ihrer schwierigen Kindheit - Schuldfähigkeit. Zschäpe hatte sich geweigert, mit Saß zu sprechen. Das Gericht beauftragte ihn darum, die Angeklagte im Gerichtssaal zu beobachten und ihr Verhalten zu beurteilen. Zschäpe ist als Mittäterin von zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden angeklagt. 

Wegen des Streits um den Gutachter wurde die Verhandlung mehrfach unterbrochen. Ein aus der Schweiz angereister Zeuge wurde zunächst nicht aufgerufen. Für den Nachmittag hat das Gericht den inhaftierten hessischen Neonazi Bernd T. als Zeugen geladen. AZ/dpa

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