Teure Post aus Brüssel erhalten derzeit viele Geschäftsleute in der Region: In einem Schreiben fordert das „Europäische Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ Gewerbetreibende auf, ein Formular mit Angaben zu ihrer Firma zu vervollständigen. Doch wer das Schreiben zurückschickt, muss viel Geld bezahlen: Im Kleingedruckten ist zu lesen, dass der Eintrag der Identifikationsnummer in eine Onlinedatenbank pro Jahr 890 Euro kostet. Weil der Vertrag zwei Jahre läuft, entstehen so Kosten von knapp 2000 Euro.
Betrügerschreiben verursacht Kosten von knapp 2000 Euro
„Dieser Brief sieht aus wie ein amtliches Schreiben“, sagt Hans Mayer, Experte für Wettbewerbsrecht bei der Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK). Doch in Wahrheit verberge sich dahinter eine Betrugsmasche einer dubiosen Firma aus Brüssel. „Ich kann nur raten, solche Briefe niemals zu unterschreiben und zurückzuschicken“, sagt Mayer.
Erfahrungen mit dem Europäischen Zentralregister hat auch der Augsburger Versicherungsmakler Harry Schütze bereits gemacht: Viele seiner Kunden hätten einen entsprechenden Brief mit EU-ähnlichem Logo bekommen, sagt Schütze. „Die Leute fallen reihenweise darauf herein, weil es so aussieht, als ob es sich um ein amtliches Schreiben handelt.“
Betrugsvorsorge: Kleingedrucktes lesen schützt vor Abzocke
Mit derselben Masche versucht auch die „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ aus Düsseldorf seit längerem Geld zu verdienen: Wie berichtet, verschickt sie massenhaft Briefe an Geschäftsleute, die ihr Unternehmen in ein Branchenverzeichnis im Internet eintragen sollen. Auch hierbei handelt es sich um einen Vertrag, bei dem Kosten von mehr als 2000 Euro entstehen. Fast täglich melden sich Geschädigte aus der Region bei der Industrie- und Handelskammer, die das Schreiben zurückgeschickt hatten und nun nicht mehr weiter wissen. „Man kann gar nicht genug warnen“, sagt Wettbewerbsexperte Mayer. Das Geld zurückzufordern sei nicht einfach: „Gegen diese Firma hat es bereits viele Gerichtsverfahren gegeben.“ Mayer rät daher, Kleingedrucktes genau zu lesen und sich im Zweifelsfall bei der IHK Rat zu holen.