Entweder kann er nicht bereuen oder er ist noch nicht so weit: Dieses vorläufige Urteil hat Wilfried Eysell, Pflichtverteidiger von Rudolf U., über seinen Mandanten gefällt. Der Todesschütze von Dachau, der vor einer Woche den jungen Staatsanwalt Tilman T. in einem Amtsgerichtssaal erschossen hatte, hat nun fünf Tage nach der Tat sein Schweigen erstmals gebrochen und sich gegenüber seinem Anwalt erklärt. „Reue hat er dabei bislang nicht gezeigt“, berichtet dieSüddeutsche Zeitung in ihrer gestrigen Ausgabe unter Berufung auf Eysell.
Staatsanwalt im Gericht in Dachau erschossen - Die Reaktionen
«Er hatte ein ausgezeichnetes Examen und war ein hervorragender Kollege.» (Die Münchner Oberstaatsanwältin Andrea Titz über den erschossenen jungen Staatsanwalt)
«Sozusagen in Geheimjustiz zu verhandeln, das wollen wir nicht, und diese Sicherheit werden wir nicht herstellen können.» (Generalstaatsanwalt Christoph Strötz im Bayerischen Rundfunk)
«Es wird Zeit, dass endlich auch in den Amtsgerichten Sicherheitsschleusen aufgestellt werden.» (Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, im «Kölner Stadt-Anzeiger»).
«Auch wir Verteidiger sitzen im Schussfeld.» (Der deutschlandweit tätige Strafverteidiger Harald Baumgärtl im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa)
«Es herrscht ein breiter Konsens, dass wir aus den Gerichten keine Trutzburgen machen, uns nicht abschotten wollen.» (Bayerns Justizministerin Beate Merk, CSU, am Donnerstag - einen Tag nach dem Dachauer Mord an einem Staatsanwalt - zu Forderungen nach strengeren Sicherheitskontrollen in Justizgebäuden)
Die Motive für die tödlichen Schüsse auf den 31-jährigen Anklagevertreter waren demnach Hass auf Bayerns Justiz und das Gefühl, permanent ungerecht behandelt worden zu sein. Der 54-jährige Ex-Transportunternehmer habe ihm erklärt, dass er seit sieben Jahren Gerichtsprozesse – er habe viele geführt – stets verloren hat, sagte der Anwalt. Stets sei alles an ihm hängen geblieben. Dabei habe er nicht wegen eigener Delikte laufend vor Gericht gestanden, sondern wegen Problemen seiner Fahrer. Die Spedition des Dachauers war 2009 pleitegegangen. Auch von der Berufsgenossenschaft habe sich Rudolf U. seither zurückgesetzt gefühlt.
Zum Ablauf der Tat und der illegal erworbenen Tatwaffe habe er hingegen keine Stellung genommen, so der Anwalt. Vielmehr habe sich der Täter, der an Herzproblemen und den Folgen eines Schlaganfalls leidet, über die Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim beschwert. Unter anderem habe er bislang keine passende Wäsche erhalten, hat Rudolf U. seinem Anwalt zufolge behauptet.
Der Todesschütze war am Montag zudem bereit, mit einem Sachverständigen zu sprechen, der ein Vorabgutachten über den Täter erstellen soll. Ein vollständiges psychiatrisches Gutachten wird mehr Zeit in Anspruch nehmen. „Es wird dann untersucht, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt vorliegen“, sagte Eysell auf Anfrage unserer Zeitung. Vom Befund hänge ab, ob der Haftbefehl wegen Mordes (an Tilman T.) und versuchten Mordes (an Richter Lukas N.) gegen seinen Mandanten aufgehoben wird. Von diesen Tatbeständen gehen Staatsanwaltschaft und Polizei bislang aus. Zu einer weiteren Stellungnahme war der Anwalt nicht bereit.
Das psychiatrische Gutachten, das bei Kapitalverbrechen üblicherweise eingeleitet wird, muss drei wesentliche Fragen klären, wie Professor Norbert Nedopil, Leiter der Abteilung für Forensische Psychiatrie an der Universitätsklinik in München, im Gespräch mit unserer Zeitung erläutert (siehe Infokasten).
„Zunächst wird untersucht, ob beim Täter jegliche Form einer psychiatrischen Erkrankung vorliegt“, sagt der Fachmann. „Wenn ja, stellt sich die Frage, ob sie tatsächlich etwas mit der Tat zu tun hat.“ Sei dem so, müsse man in einem dritten Untersuchungsabschnitt ermitteln, ob die Krankheit derart Einfluss auf den Täter ausübt, dass er zum Tatzeitpunkt nicht bei klarem Bewusstsein handelte.
Sicherheitsmaßnahmen in deutschen Gerichtssälen
In deutschen Gerichten gibt es keine einheitlichen Sicherheitsstandards.
Bei Zivilverfahren in Amts- oder Landgerichten wird in der Regel nur sporadisch kontrolliert.
Die Überprüfungen beim Zugang zu Strafjustizgebäuden ähneln dagegen oft den Kontrollen in Flughäfen.
Sitzen mutmaßliche Täter der Organisierten Kriminalität auf der Anklagebank oder wird Terroristen der Prozess gemacht, ist die Durchsuchung der Besucher nach Waffen die Regel.
Bauliche Schutzmaßnahmen im Gericht reichen von räumlich getrennten Sitzungstrakten bis zu Sicherheitsschleusen mit Metalldetektoren am Eingang.
Neben Taschen- und Gepäckkontrollen sollen auch Notrufsysteme im Verhandlungssaal oder die «Aufrüstung» von Justizwachtmeistern - etwa mit Pfefferspray - für mehr Sicherheit sorgen.
Oft überlassen die zuständigen Bundesländer die Entscheidung den Gerichtspräsidenten.
Diese prüfen dann im Einzelfall, ob die Sicherheit der Prozessteilnehmer gefährdet sein könnte und wann sie an den Eingängen ihrer Häuser Metalldetektoren einsetzen oder Menschen und Taschen kontrollieren lassen.
Für die Sicherheit im Verhandlungssaal ist dann der Richter zuständig. Liegen Drohungen vor, kann dieser auch vor seinem Saal Personenkontrollen anordnen.
Statt auf die subjektive Einschätzung der Gefährdung durch Richter zu vertrauen, gibt es in immer mehr Städten ständige Kontrollen am Eingang.
Das soll Schutz für das ganze Gebäude bieten, unabhängig von den Fällen, die dort gerade verhandelt werden.
Sicherheitsschleusen gelten zwar als wirksame Abschreckung, stehen aber im Widerspruch zum Selbstverständnis der Justiz, die ihre Legitimation zu großen Teilen aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit herleitet.
Inzwischen hat sich auch die Augsburger Anwältin, die Rudolf U. in der Verhandlung am Dachauer Amtsgericht vertreten und der Bluttat beigewohnt hatte, nach Rücksprache mit der Anwaltskammer gegenüber der Polizei geäußert.
Man wird sich alle Gerichtsfälle genau anschauen
Bislang hatte die junge Frau, die unmittelbar nach den Geschehnissen unter schwerem Schock stand, auf ihre berufliche Schweigepflicht verwiesen. Sie rede jetzt über das Tatgeschehen, nicht jedoch über das Zwiegespräch mit ihrem Mandanten Rudolf U., das kurz vor der Tat im benachbarten Schloss-Restaurant stattfand, sagte der Sprecher der Münchner Staatsanwaltschaft I, Thomas Streinkraus-Koch. Auf der Suche nach einer Erhärtung des Tatmotivs werde man auch zeitnah alle Gerichtsfälle „genau anschauen“, in die der 54-jährige Todesschütze in der Vergangenheit involviert war, kündigte der Oberstaatsanwalt an. (mit dpa)
Trauerfeier Sie ist zum Gedenken an Tilman T. für kommenden Montag, 23. Januar, in München geplant. Die öffentliche Feier soll am Vormittag in der Kirche St. Michael stattfinden.