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20. November 2007 12:46 Uhr

Der Prozess um den Königsbrunner Giftmord - eine Chronologie

In einer kleinbürgerlichen Idylle wäre beinahe der perfekte Mord gelungen: In einem Reihenhaus in Königsbrunn wurde am 17. Januar 2007 der 45-jährige Peter E., Abteilungsleiter bei der Arbeitsagentur, vergiftet.

Erst anonyme Hinweise von Bekannten brachten die Polizei darauf, dass Peter E. eines nicht natürlichen Todes gestorben sein könnte.

Tanja E. (31), Ehefrau des Opfers und Mutter zweier Kinder, und ihr Ex-Liebhaber André H. (32) - beide als Rettungssanitäter beim Roten Kreuz tätig - werden des gemeinschaftlichen Mordes an Peter E. beschuldigt. Sie sollen das Opfer zunächst mit Schlaftabletten in einem Milchshake betäubt und ihm anschließend eine Infusion mit todbringenden Medikamenten gelegt haben. Peter E. wird zwar noch reanimiert, kommt aber nicht mehr zu Bewusstsein und stirbt wenige Tage nach der Tat. Eine Chronologie des Prozesses:

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22. Oktober 2007: André H. gesteht zum Prozessauftakt, gemeinsam mit seiner Ex-Geliebten deren Noch-Ehemann umgebracht zu haben. Tanja E. habe ihn benutzt, ihn genötigt, mitzumachen. Er selbst habe gehofft, dass Peter E. überleben würde. Bei den Hinterbliebenen entschuldigte er sich. Tanja E. bestreitet jede Beteiligung an der Tat, sie sei zur fraglichen Zeit im oberen Teil des Hauses gewesen, habe die beiden Männer unten allein gelassen und ihren Mann später leblos auf dem Sofa vorgefunden. Ihre Ehe schildert die Hauptangeklagte als desolat, deshalb habe sie sich in Affären wie die mit André H. geflüchtet.

24. Oktober 2007: Als Zeuge sagt der behandelnde Notarzt aus, der Peter und Tanja E. vom gemeinsamen Dienst kannte. Er belastet die Angeklagte. Zudem bezweifelt er, dass das Opfer bei seinem Eintreffen, wie von Tanja E. behauptet, erst seit sieben Minuten bewusstlos war. "Mein erster Gedanke war: Der ist aber sehr tot." Auch die angeblichen Herzbeschwerden, die laut der Angeklagten ihr Mann gehabt haben soll, stellen sich im Verfahren als Lüge heraus. Das rekonstruierte Tatgeschehen wird in einem Video gezeigt, daraufhin bricht Tanja E. in Tränen aus.

25. Oktober 2007: Woher kamen die tödlichen Medikamente? Über einen ahnungslosen Rotkreuz-Kollegen beschafften sich André H. und Tanja E. die Zutaten für die Gift-Infusion. H., der zuletzt in der Rettungsleitstelle arbeitete, bat zwei Tage vor der Tat seinen früheren Partner auf dem Rettungswagen um Medikamente für seinen privaten Notfallkoffer, der händigte sie ihm aus und machte sich so unwissentlich zum Handlanger des Todes. Der Mann wurde vom Roten Kreuz entlassen. André H. entschuldigt sich: "Es tut mir leid, dass ich Deine Freundschaft ausgenutzt habe."

5. November: Vor Gericht erscheint, die Augen versteckt hinter einer Sonnenbrille, der Verlobte von Tanja E. Im April, in der Untersuchungshaft hat der verwitwete Vater einer Tochter der Angeklagten das Eheversprechen gegeben, um zu zeigen, dass er "zu ihr stehe". Die Verlobung ging von Tanja E. aus. Als Verlobter verweigert er vor Gericht die Aussage und bringt nicht das von der Staatsanwaltschaft erhoffte Licht ins Dunkel der veworrenen Männergeschichten von Tanja E. Zudem werden vor Gericht die finanziellen Verhältnisse der Familie E. dargelegt. Als Motiv von Tanja E. sieht die Staatsanwaltschaft Habgier: Ihr Mann wollte sich scheiden lassen, das wäre für sie finanziell von Nachteil gewesen. Durch den Tod hingegen wären 150.000 Euro aus Haus und Lebensversicherung und eine Witwenrente fällig gewesen, wäre sie nicht festgenommen worden.

15. November 2007: Für eine Überraschung sorgen DNA-Proben der beiden Kinder von Tanja E.: André H. und Peter E. sind nicht, wie von der Mutter behauptet, die Väter des vier Jahre alten Mädchens und des sieben Jahre alten Buben. Die tatsächlichen Väter sind zwei Männer aus Tanja E.'s Königsbrunner Bekanntenkreis. Ein Sachverständiger des Instituts, in dem Peter E.'s Leiche obduziert wurde, nimmt darüberhinaus zu den medizinischen Fragen des Falls Stellung. Er hält es für ausgeschlossen, dass Peter E. - wie von seiner Frau behauptet - Herzprobleme hatte. Ein Herzinfarkt als Todesursache komme nicht in Frage. Die Angaben zu den Medikamenten, die André H. gemacht hatte, bestätigten sich durch Blutuntersuchungen. Bereits nach fünf Minuten hätten die Medikamente zum Absterben des Großhirns bei dem Opfer geführt - eine Überlebenschance habe Peter E., so der Sachverständige, nicht gehabt.

20. November 2007: Der "Tag der Liebhaber": Insgesamt acht ehemalige Geliebte von Tanja E. geben sich bei Gericht die Klinke in die Hand. Fast alle waren beim Rettungsdienst des Roten Kreuzes in Königsbrunn. Mit einigen von ihnen hatte die Angeklagte sogar Zukunftspläne geschmiedet, belogen hat sie sie offensichtlich alle: Zeitweise soll sie mit sechs Männern parallel Affären gehabt haben.

22. November 2007: Freunde des Opfers sagen vor Gericht aus. Zwei Monate vor der Tat soll Tanja E. demnach zu Peter E. gesagt haben, sie wünsche ihm den Tod, er solle sich dazu bei der Heimfahrt einen Baum aussuchen. Das sei für die Kinder das Beste. Ein Freund erzählt, Peter E. habe zum Teil tagelang seine eigene Wohnung nicht betreten dürfen, weil Tanja E. dort ihre Liebhaber empfing. Seinen vermeintlichen Sohn habe er nur sehen dürfen wenn er Geldbeträge in den Briefkasten warf.

27. November 2007: Aussagen aus Tanja E.'s Umfeld ergeben, dass die Scheidungspläne ihres Ehemanns Peter E. bereits konkret waren. Diese Aussage könnte die These der Staatsanwaltschaft bestätigen, dass Tanja E. ihren Mann aus Habgier getötet haben soll. Eine Scheidung hätte erhebliche materielle Nachteile für sie mit sich gebracht.

3. Dezember 2007: Die beiden Chefermittler sagen aus: Schon in der ersten Vernehmung wenige Tage nach dem Mord habe André H. gestanden. Er sei "fix und fertig", aber anschließend erleichtert gewesen. Tanja E. habe dagegen von Anfang an alle Vorwürfe bestritten. Als Gutachter kommt der Landgerichtsarzt zu Wort. Er attestiert beiden Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Der Vorsitzende Richter deutet an, dass das Gericht für Tanja E. sogar die besodnere Schwere der Schuld in Betracht zieht.

4./5. Dezember 2007: Mithäftlinge von Tanja E. sagen aus. "Märchenprinzessin" wird die Angeklagte im Frauengefängnis Aichach genannt. Als nett und hilfsbereit aber nicht besonders glaubwürdig beschreiben die Zeuginnen ihre Mitgefangene. Die Anwälte von André H. wollen weitere psychiatrische und pharmakologische Gutachten anfertigen lassen, doch die Anträge werden vom Gericht abgelehnt. Damit ist die Beweisaufnahme abgeschlossen.

6. Dezember 2007: Der Tag der Plädoyers. Der Staatsanwalt fordert lebenslang für Tanja E. und André H. Bei ihr beantragt Ankläger Matthias Nickolai, auch die besondere Schwere der Schuld festzustellen für diesen "heimtückischen Mord aus Habgier". Tanja E.'s Verteidiger Gerhard Decker hingegen beantragt Freispruch, André H.'s Anwalt Hermann Kühn fordert eine Strafe wegen Mordes, trotzdem aber weniger als lebenslänglich. Überraschend schnell spricht das Gericht das Urteil und folgt dabei voll und ganz dem Antrag des Staatsanwalts.

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