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Mollath
16.10.2014

Die Revision im Fall Gustl Mollath beginnt

Gustl Mollath legte gegen seinen Freispruch Revision ein. Das Revisionsverfahren beginnt nun.
Foto: Daniel Karmann/Archiv (dpa)

Im Fall Gustl Mollath beginnt nun das Revisionsverfahren. Mollath hatte nach seinem Freispruch Revision angekündigt. Er war mit dem Urteil nicht zufrieden.

Das Revisionsverfahren im Fall Gustl Mollath beginnt. Mollath, der jahrelang in der Psychiatrie zwangsuntergebracht war, war zwar freigesprochen worden, war mit dem Urteil aber nicht einverstanden.

Nun beginnt das Revisionsverfahren. Die schriftliche Begründung des Urteil liege jetzt vor und werde an die Verteidigung des Nürnbergers geschickt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Regensburg am Donnerstag mit. Dann hätten Mollath und sein Rechtsbeistand einen Monat Zeit für die Begründung der Revision. Zuständig ist dann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist unklar.

Mollath will Misshandlungs-Vorwürfe ausräumen

Gustl Mollath hatte bereits nach dem Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren durch das Landgericht Regensburg Revision angekündigt. Die Richter hatten den 57-Jährigen Mitte August zwar freigesprochen, sahen es aber als erwiesen an, dass er seine Ex-Frau misshandelt hatte. Zum Freispruch war es nach Gerichtsangaben nur gekommen, weil die Kammer eine wahnhafte Störung Mollaths zur Tatzeit nicht ausschließen konnte. Dagegen will sich der Nürnberger nun zur Wehr setzen.

Mollath sieht Intrige bei Ex-Frau

Mollath war erstmals 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Jahrelang kämpfte er um die Wiederaufnahme des Verfahrens und warf seiner Ex-Frau vor, sie hätte eine Intrige gegen ihn gesponnen. Im August 2013 wurde Mollath schließlich aus dem Bezirkskrankenhaus entlassen. dpa/AZ

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