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Regensburg: Falscher Schönheitschirurg (31) muss ins Gefängnis

Regensburg

Falscher Schönheitschirurg (31) muss ins Gefängnis

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    Der 31-jährige Angeklagte hatte sich als plastischer Chirurg ausgegeben und Dutzende Schönheitsoperationen vorgenommen.
    Der 31-jährige Angeklagte hatte sich als plastischer Chirurg ausgegeben und Dutzende Schönheitsoperationen vorgenommen. Foto: Armin Weigel/Archiv (dpa)

    Regungslos nimmt der Angeklagte den Richterspruch hin, den Blick starr auf die Wand gegenüber gerichtet. Vier Jahre und drei Monate Haft lautet das Urteil des Landgerichts Regensburgs gegen den 31-Jährigen. Er hatte an Dutzenden Männern und Frauen Schönheitsoperationen durchgeführt - dabei war er gar kein Arzt. Das vergleichsweise milde Urteil verdankt er vor allem seinem umfangreichen Geständnis. "Er hat mehrfach seine Reue zum Ausdruck gebracht", erklärte die Richterin am Montag in ihrer Urteilsbegründung.  

    Lange war es für den Scharlatan ein einträgliches Geschäft. Mehrere Zehntausend Euro soll er mit den Operationen verdient und in bar kassiert haben. Meist spritzte er Silikon und Botox in Wangen, Lippen und Stirn. Erste Patientin war eine Clubsängerin aus Hannover. Die angeblich erfolgreiche Behandlung sprach sich schnell in sozialen Netzwerken herum, die Kunden standen fortan Schlange. Mehr als 50 listet die Anklage auf.

    Falscher Schönheitschirurg warb im Internet mit Behandlungserfolgen

    Die Täuschung des Mannes wirkte offenbar ziemlich echt. "Alle Patienten ließen sich nur deshalb behandeln, weil sie dachten, es mit einem Arzt zu tun zu haben", sagte die Richterin. Mit gefälschten Dokumenten und Urkunden hatte er sich einen angeblichen medizinischen Werdegang zugelegt, warb im Internet mit Behandlungserfolgen.

    Schließlich war es eine besorgte Mutter aus Österreich, die den Betrug auffliegen ließ. Ihr kamen Zweifel an der Echtheit der Arztzulassung, sie schaltete die Behörden ein. Zahlreiche Geschädigte hatten von schmerzhaften Schwellungen und Taubheitsgefühlen berichtet. "Gravierende Folgen sind bislang Gott sei Dank nicht eingetreten", sagte die Richterin. Der Ertappte selbst hatte vor Gericht gesagt, er sei froh, aufgeflogen zu sein.

    Regensburger behandelte sich auch selbst

    Gänzlich unvorbereitet ging der Regensburger nicht ans Werk. Mehrfach hatte er sich zunächst selbst kosmetischen Operationen unterzogen und Korrekturen auch am eigenen Gesicht durchgeführt. Die aufgespritzten Lippen des Mannes sind auch bei der Urteilsverkündung gut zu erkennen. 

    Ein Gutachter hatte festgestellt, dass der 31-Jährige an einer Störung der Wahrnehmung des eigenen Leibes (Dysmorphophobie) leidet. Er halte sich für hässlich und entstellt. Auch eine narzistische Persönlichkeitsstörung wurde diagnostiziert. Diese psychischen Erkrankungen wirkten sich nach Angaben der Richterin strafmildernd aus. Sie empfahl dem Mann, im Gefängnis psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Einen Wunsch schlug das Gericht dem falschen Schönheitschirurgen aber ab: die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Mann hatte von Kokainsucht berichtet, Gutachter jedoch keine Abhängigkeit festgestellt. "Seien Sie froh, dass bei Ihnen keine Unterbringung angeordnet werden muss", sagte die Richterin zum Angeklagten. Der Aufenthalt dort sei im Unterschied zur Haft nämlich zeitlich nicht begrenzt. Von Simon Ribnitzky, dpa/lby

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