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"Zwölf Stämme"
24.09.2013

Gericht: Kinder der Sekte bleiben bei Pflegefamilien

Im Sorgerechtsstreit um die Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" hat das Amtsgericht Ansbach entschieden, dass die Kinder noch weiter in Pflegefamilien bleiben.
Foto: Daniel Karmann (dpa)

Das Amtsgericht Ansbach hat bestätigt, dass ein Teil der Kinder der "Zwölf Stämme" auch weiter in Pflegefamilien bleibt. In Nördlingen ist noch keine Entscheidung gefallen.

Wegen der Prügelvorwürfe gegen die Glaubensgemeinschaft soll ein Teil der Kinder der Sekte auch weiter in Pflegefamilien untergebracht bleiben. Das teilte das Amtsgericht Ansbach am Dienstag mit und bestätigte damit den vorläufigen Entzug des elterlichen Sorgerechts für die Kinder.

Großeinsatz der Polizei bei der Glaubengemeinschaft "Zwölf Stämme" in Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) am 5. September 2013: Die Beamten nahmen alle Kinder der Gruppe mit.
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Polizeieinsatz bei den "Zwölf Stämmen"
Foto: Dieter Mack

Außerdem sollen laut dem Gericht Familienpsychologen vor der Entscheidung ein Gutachten erstellen. "Dies wird mehrere Monate in Anspruch nehmen", meinte Amtsgerichtsdirektorin Gudrun Lehnberger.

Weitere Verfahren um den Sorgerechtsentzug laufen beim Amtsgericht in Nördlingen. Dort ist noch keine Entscheidung gefallen. Die Polizei hatte in Anfang September 40 Kinder aus den beiden Glaubensgemeinschaften in Deiningen (Landkreis Donau-Ries) und im mittelfränkischen Wörnitz (Kreis Ansbach) geholt.

Das Gericht in Ansbach entschied auch auf Grundlage eines "Erziehungshandbuchs" der Sekte, in dem es an einer Stelle um die "die Züchtigung der Kinder mit der Rute" geht. Videoaufnahmen eines Journalisten, der die Kindesmisshandlung dokumentiert hatte, wurden von Gericht ebenfalls als Beweis herangezogen (dpa/lby/AZ)

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