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Regensburg
26.07.2014

Gutachter Nedopil: Mollath ist ungefährlich und muss nicht in Psychiatrie

Gustl Mollath muss nach einem aktuellen Gutachten nicht zurück in die Psychiatrie.
Foto: Armin Weigel/Archiv (dpa)

Gustl Mollath muss nach einem aktuellen Gutachten nicht zurück in die Psychiatrie. Es gehe keine Gefahr von ihm aus, sagt der Forensiker Nedopil.

Dritter Teilerfolg für Gustl Mollath: Der 57-Jährige stellt nach Angaben eines psychiatrischen Sachverständigen keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit dar. Eine erneute Zwangseinweisung in die Psychiatrie hält Professor Norbert Nedopil für nicht angemessen. "Eine psychische Störung ist nicht nachweisbar", betonte der forensische Experte aus München am Freitag vor dem Landgericht Regensburg. 

Forensiker Nedopil: Mollath ist auch voll schuldfähig

Der Angeklagte habe außer den vorgeworfenen Taten keinerlei wahnhafte Handlungen gezeigt. Nach dem jetzigen Gutachten ist Mollath auch voll schuldfähig, betonte Nedopil. Zuvor waren bereits die Misshandlungen seiner Ehefrau und die Reifenstechereien von Gutachtern als nicht beweisbar eingestuft worden. Trotzdem ist Gustl Mollath unzufrieden. Er erhofft sich eine komplette Rehabilitation.

Prof. Dr. Norbert Nedopil
Foto: Alexander Kaya/Archiv

Der 57-Jährige muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine damalige Ehefrau körperlich misshandelt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.

Gutachter schätzt Mollath als kompromisslos und misstrauisch ein

Der vom Regensburger Gericht für das Wiederaufnahmeverfahren bestellte Experte erläuterte zudem, dass der von seinen Kollegen einst formulierte Verdacht einer wahnhaften Störung nicht abwegig gewesen sei. Es hätte aber weitere Untersuchungen geben müssen, betonte Nedopil. Er konnte sich nur auf die Akten und die Eindrücke in dem Prozess stützen, da Mollath die Zusammenarbeit verweigert. 

Nedopil schätzte den Angeklagten als kompromisslos, penetrant, rigide und misstrauisch ein. Zudem sah er Zeichen von mangelnder Flexibilität, Rechthaberei und Selbstüberschätzung. Dies seien zwar Faktoren, aus denen sich eine Persönlichkeitsstörung entwickeln könnte. Für eine solche Diagnose sei jedoch eine umfangreiche Begutachtung unter Mithilfe Mollaths nötig.

Gustl Mollath ist trotzdem mit Gutachten nicht zufrieden

Die Verteidigung bewertete das Gutachten als den Versuch, jeder Seite gerecht zu werden. "Das wird es aber nicht, vor allem nicht Gustl Mollath", sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate. Die Expertise werde nur der Zunft der Psychiater gerecht, die nicht kritisch beurteilt werde. "Die Psychiater sind das Unheil im Schicksal von Herrn Mollath. Sie haben ihn zugrunde gerichtet", sagte Strate. Ohnehin werde die Psychiatrie überschätzt.

Auch Mollath selbst ist nicht zufrieden. Er glaube, dass der Experte "lediglich seine Kollegen schützen will". Das Bild, dass Gutachter Nedopil von ihm zeichne, sei hauptsächlich von Aussagen seiner Ex-Frau und deren Umfeld geprägt. Auf die Frage, ob es für den  Gutachter nachvollziehbar sei, dass sich Mollath nicht untersuchen lassen wollte, sagte Nedopil: "Nein, weil ich auch eine kritische Sicht auf die eigene Zunft habe." 

Fall Mollath: Prozess wird am Montag in Regensburg fortgesetzt

Bei einer angenommenen falschen Diagnose sei schließlich ein Fachmann der einzige, der einen aus der Psychiatrie herausholen könne. Mollaths weitere, zahlreiche Nachfragen unterbrach schließlich das Gericht als nicht zulässig. "Herr Nedopil hat falsche Eindrücke gewonnen. Ich könnte sie ausräumen, darf es aber nicht", schloss daraufhin Mollath.

Der Prozess wird an diesem Montag fortgesetzt. Bislang hat das Gericht keine weiteren Zeugen geladen, will aber über einige Beweisanträge entscheiden und weitere Schriftstücke verlesen. Nach derzeitigem Stand könnten am 8. August die Plädoyers gehalten werden. Das Urteil wird dann in der darauffolgenden Woche erwartet. dpa/lby/AZ

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