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Prozess in Kaufbeuren
21.02.2017

Hepatitiskranker bespritzt Polizisten mit Blut

Vor dem Kaufbeurer Amtsgericht wurde nun ein Mann verurteilt, nachdem er Polizisten mit seinem infizierten Blut bespritzt hatte.
Foto: Mathias Wild (Symbolbild)

Ein hepatitiskranker Mann hatte in Kaufbeuren zwei Polizisten absichtlich mit seinem Blut bespritzt. Die mussten wochenlang auf Testergebnisse warten. Der Täter kommt nun in Haft.

Es begann als Routine-Einsatz und endete mit wochenlanger Ungewissheit über eine mögliche Ansteckung mit Hepatitis C: Zwei Polizeibeamte wurden im April 2016 in Kaufbeuren von einem aus der Nase blutenden Randalierer (38) absichtlich mit Blut bespritzt. Der suchtkranke Mann ist mit dem Virus infiziert, das zu schweren Leberschäden bis hin zu Zirrhose und Krebs führen kann.

Weil es im Fall einer Infektion einige Zeit dauert, bis Antikörper im Blut nachweisbar sind, mussten die Polizisten rund zehn Wochen auf ihre Testergebnisse warten. Beide haben sich nicht angesteckt. Das Kaufbeurer Schöffengericht verurteilte jetzt den vielfach vorbestraften und zur Tatzeit unter Bewährung stehenden Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten sowie zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Im Einzelnen erfolgte der Schuldspruch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung und Bedrohung. Weil der Angeklagte zur Tatzeit erheblich alkoholisiert war und zudem unter dem Einfluss von Medikamenten stand, wurde bei ihm eine verminderte Schuldfähigkeit in Rechnung gestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Täter nach Angriff auf Polizisten zu Haft verurteilt

Die Beamten waren damals alarmiert worden, weil ein Betrunkener in der Kaufbeurer Innenstadt randalierte und auf Autos einschlug. Bei ihrem Eintreffen stießen sie auf den Angeklagten, der schreiend auf der Straße herumlief. Wie sich einer der Polizisten jetzt als Zeuge vor Gericht erinnerte, sei der Mann ihnen gegenüber zunächst nicht aggressiv gewesen und habe freiwillig ins Bezirkskrankenhaus gewollt. Während des Wartens auf einen Krankenwagen griff er dann wiederholt zu mitgeführten Schnapsflaschen und wollte aus diesen trinken.

Als ihm die Beamten dies untersagten und die Flaschen wegnahmen, rastete der 38-Jährige aus. Er überzog die Polizisten mit Beleidigungen, drohte ihnen mit einer Ansteckung mit Hepatitis C und trat nach hinten. Dabei traf er einen Beamten am Bein. Den anderen attackierte er mit einer ruckartigen Kopfbewegung. Daraufhin wurde er zu Boden gebracht und traf mit der Nase auf. Als sich die Polizisten zu dem stark blutenden Mann hinunter beugten, kam es zum Angriff, den einer der Beamten wie folgt beschrieb: „Er drehte den Kopf hoch, machte einen Schneutzer und besprühte den Kollegen von oben bis unten mit Blut.“ Er selbst habe auch etwas abbekommen.

Sie stehen auf der Liste der Todesursachen ganz oben. An Pneumonie sterben jährlich nahezu 4 Millionen Menschen, vorwiegend Kinder. Die Lungenentzündung ist damit trauriger Spitzenreiter der Krankheiten, die die meisten Todesopfer fordern.
10 Bilder
Die gefährlichsten Infektionskrankheiten der Welt
Foto: Archiv

Mann hat die Polizisten mit Blut aus seiner Nase bespritzt

Der Angeklagte war damals nach seinem Abtransport weiter aggressiv gewesen und hatte dann während der Blutentnahme im Kaufbeurer Klinikum randaliert. Vor Gericht hatte er keinerlei Erinnerung an das Geschehen, bedauerte aber die Tat und entschuldigte sich bei den Beamten. Zur damaligen Zeit, so gab er an, habe er auf einen Therapieplatz gewartet und eigentlich ohne Suchtmittel gelebt. Als sich kurz vor dem Vorfall ein Freund das Leben nahm, habe er jedoch „wieder einen Absturz hingelegt.“ Mittlerweile befindet sich der Angeklagte in einer stationären Langzeit-Behandlung. Weil diese nach Einschätzung der Therapeutin positiv verläuft, hielt die Verteidigerin eine Bewährungsstrafe für vertretbar. Der Staatsanwalt hatte die Therapie-Anstrengungen des Angeklagten zwar ebenfalls gewürdigt. Angesichts der Schwere des Vorfalls führte für ihn aber an einer Haftstrafe kein Weg vorbei. Er beantragte dreieinhalb Jahre und machte kein Hehl aus seiner Einschätzung der Tat: „Das absichtliche Infizieren-Wollen mit einer potenziell tödlichen Krankheit gehört mit zum Widerlichsten und Widerwärtigsten, was man sich vorstellen kann.“ bbm

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