Nachts treffen sich viele Jugendliche an Tankstellen, um Alkohol zu trinken. Wenn es nach dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann geht, wird es solche Szenen im Freistaat nicht mehr geben. Von Till Hofmann

Nachts treffen sich viele Jugendliche an Tankstellen, um Alkohol zutrinken. Wenn es nach dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmanngeht,wird es solche Szenen im Freistaat nicht mehr geben.
Nachts an der Tanke. Der 18-Jährige hat Wodka nachgekauft und sorgt - zurück in der Clique - für ein lautes Hallo. Die hochprozentige Quelle versiegt in dieser Nacht nicht. Die zum Teil minderjährigen Mittrinker sind, kaum zu überhören, bester Stimmung. Das bisschen Jugendschutzgesetz, das hier verletzt wird: Was soll's. An so etwas denkt in diesen Momenten eh keiner aus dem Freundeskreis.
Wenn es nach dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) geht, wird es solche Szenen an Tankstellen im Freistaat nicht mehr geben. Ihn beunruhigt, dass der Alkoholeinfluss in der Jugendkriminalität "massiv zunimmt": War 1996 noch bei 5,2 Prozent aller tatverdächtigen Jugendlichen Alkohol im Spiel, so war dies im Jahr 2008 bereits bei 17,1 Prozent der Fall, zitiert er aus der Kriminalstatistik.
Noch deutlicher sei die besorgniserregende Entwicklung, bei Straftaten wie Körperverletzungen. Die jugendliche Gewaltkriminalität ist nach Ministeriumsangaben von 10,8 Prozent (1996) auf 28,2 Prozent (2008) gestiegen. "Über ein Viertel aller jugendlichen Gewalttaten übten die Jugendlichen alkoholisiert aus. Der Alkoholmissbrauch spiele dabei "eine entscheidende Rolle", resümiert der Innenminister und hält es für "dringend notwendig", entsprechende Verbotsgesetze noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen."
Zwei Ansatzpunkte sieht er im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch: Ein Straßenverkaufsverbot von branntweinhaltigen Getränken zwischen 20 und 6 Uhr auch an Erwachsene. Bier soll davon aber nicht betroffen sein. "Es geht weniger darum, zu verbieten, dass sich jemand ein Sixpack kauft", sagt Herrmann.
Keinen Spaß kennt er bei kommerziellen Flatratepartys, die zum billigen Rausch verhelfen. Bereits in der Vergangenheit hätten Kommunen versucht, diese Trinkveranstaltungen zu verhindern - mit zum Teil mäßigem Erfolg. "Jedes Landratsamt und jede kreisfreie Stadt soll eine bessere rechtliche Grundlage haben, solche Partys untersagen zu können. Eine glasklare gesetzliche Lage gibt es derzeit leider nicht."
Weltbekannte Veranstaltungen wie das Oktoberfest erfasst die von Herrmann aufgegriffene rechtliche Neuregelung nicht. "Das Oktoberfest ist sicher keine Flatrateparty." Aber man müsse die Wiesnwirte verstärkt an bestehende Vorschriften erinnern, dass "alkoholische Getränke nicht an erkennbar Betrunkene verabreicht werden dürfen. Darauf sollten sich die Wirte häufiger besinnen."
Bereits im November 2007 hat sich das Kabinett mit einem strengeren Gaststättengesetz beschäftigt. Seither sei aber nichts geschehen, heißt es mit dem Verweis darauf, dass für dieses Gesetz das Wirtschaftsministerium unter Martin Zeil (FDP) zuständig ist. Kabinettskollege Herrmann will nicht länger warten und notfalls auch ohne Zeils Unterstützung "eine andere gesetzliche Grundlage suchen".
Während in Bayern mögliche Gesetzesverschärfungen noch nicht konkret sind, hat der baden-württembergische Landtag bereits im November ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot beschlossen. Am 1. März tritt es in Kraft. "Jeder weiß, dass Alkohol ein Gewaltkatalysator ist", sagt die Sprecherin des Innenministeriums in Baden-Württemberg, Alice Loyson-Siemering.
2008 mussten im Südwesten mehr als 4000 Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 19 Jahren in Kliniken wegen Alkoholvergiftungen stationär behandelt werden - gegenüber dem Jahr 2007 ein Anstieg um neun Prozent. Herrmann: "Ich sehe natürlich nach Baden-Württemberg und werde die dort gemachten Erfahrungen sorgfältig beobachten."
Der Innenminister weiß auch um das "Phänomen", dass sich junge Leute mit "Billig-Produkten aus dem Supermarkt vor einer Party zuschütten". Er will einen Schritt nach dem anderen gehen. "Das ist für die Präventionsarbeit eine weitere Herausforderung. Aber jetzt wollen wir zunächst offenkundige gesetzgeberische Möglichkeiten nutzen." Till Hofmann
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