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20. August 2009 20:00 Uhr

Nichtraucherschutz: Volksbegehren gebill

Jetzt ist das Volk am Zug

Das bayersiche Innenministerium hat das neue Volksbegehren der ÖDP zugelassen. Dieses setzt sich zu einer Rückkehr zum alten, strengen Nichtraucherschutz ein. Die Eintragungsfrist läuft ab 19. November. Von Till Hofmann Von Till Hofmann

Das Rauchen ist in kleinen Kneipen wieder erlaubt? Nur ein Zwischenspiel? Das Bürgerbegehren der ÖDP für eine Rückkehr zum Rauchverbot kann jedenfalls an den Start gehen.

Von Till Hofmann - München - Wer für einen strengeren Nichtraucherschutz in Bayern eintritt, kann dies zwischen dem 19. November und dem 2. Dezember deutlich machen.

In diesem Zeitraum liegt die Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz!", das die ÖDP angestoßen hat. Das hat am Donnerstag das bayerische Innenministerium bekannt gegeben. Verfassungsrechtliche Bedenken hat das Ministerium nicht.

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"Das ist für uns keine große Überraschung", sagt Urban Mangold, Landesgeschäftsführer der konservativen Umweltpartei. Grund: "Wir haben schließlich den Gesetzentwurf der CSU übernommen und wollen nur das Schlupfloch der Raucherklubs schließen."

Mangold berichtet von einem riesigen Zuspruch aus der Ärzteschaft. Auch einzelne Sportvereine hätten sich bereits gemeldet und ihre Unterstützung signalisiert. Auch der Landesgesundheitsrat hat deutlich gemacht, dass er nicht hinter dem seit 1. August gültigen, gelockerten Nichtraucherschutz steht, der mit der CSU-/FDP-Mehrheit im Landtag möglich geworden ist.

Die ÖDP will sich intensiv auf das Volksbegehren vorbereiten und in allen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten "lokale Aktionskreise" gründen, die die Aktivitäten vor Ort bündeln sollen. Innerhalb von zwei Wochen müssten sich, so Mangold, schließlich rund 930 000 Bayern - zehn Prozent der Wahlberechtigten - in die Listen eintragen, die in den Rathäusern ausliegen.

Die Umweltpartei wird nach eigenen Angaben an jeden Bürgermeister in Bayern einen Brief schicken mit der Bitte, möglichst bürgerfreundliche Eintragungszeiten anzubieten - auch abends und am Wochenende. Vorbildlich sei die Stadt Passau, sagt der ÖDP-Landesgeschäftsführer. Dort hat das Kommunalparlament beschlossen, in den zwei Wochen insgesamt 135 Stunden für die Eintragung geöffnet zu haben. Gesetzlich vorgeschrieben sind nur 74 Stunden.

Nach einem erfolgreichen Volksbegehren kommt es zum Volksentscheid, wenn der mit dem Begehren verfolgte Gesetzentwurf vom Landtag abgelehnt wird. CSU-Fraktionschef Georg Schmid hat deutlich gemacht, dass er am kürzlich beschlossenen Gesetz nicht rütteln will: "Wir werden nichts ändern."

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