Wo eine Autobahn entlangführen soll, da kann keine Kapelle stehen. Mit entsprechender Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das Bauverbot einer kleinen Kapelle auf einem Acker nahe Piding (Landkreis Berchtesgadener Land) bestätigt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hatte das Verwaltungsgericht München die Baugenehmigung Ende 2011 zurecht verweigert, "weil das Vorhaben mit der Planung für eine Verlegung der Bundesautobahn A 8 im Bereich der Gemeinde Piding nicht vereinbar sei" (Az.: 1 ZB 12.142.).
Ein Landwirt hatte den Bauantrag gestellt und war gegen die Verweigerung der Baugenehmigung vorgegangen. Allerdings handelt es sich laut Gericht bei dem Kirchlein nicht um ein "im Außenbereich privilegiert zulässiges, der Landwirtschaft dienendes Bauvorhaben" und es sei daher nur genehmigungsfähig, wenn es keine öffentlichen Belange beeinträchtige. Die geplante Kapelle aber kollidiere mit der Planung des Freistaats zur Verlegung der Autobahn A 8, weil sie in der geplanten Straßentrasse liege.
Es sei dabei unerheblich, dass die Autobahnplanung noch nicht abgeschlossen sei, denn sie sei "bereits konkret genug, um als öffentlicher Belang beachtet werden zu müssen". Gegen den Beschluss vom VGH, der den Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnt, gibt es kein Rechtsmittel. dpa/AZ