Noch seien die Spurensicherungsmaßnahmen an den beiden Tatorten noch nicht abgeschlossen, berichtet die Polizei am Montag. Es verdichten sich jedoch die Hinweise darauf, dass es sich bei dem Vorfall am Sonntagnachmittag, bei dem ein Mann seinem Opfer in den Kopf schoss, um eine Beziehungstat gehandelt hat. Das 43-jährige Opfer schwebt nach Angaben der Polizei weiter in Lebensgefahr. Der Mann wurde durch einen Kopfschuss in seiner Wohnung schwerst verletzt gefunden. Bei ihm handelt es sich um den ehemaligen Lebensgefährten der geschiedenen Frau des mutmaßlichen Täters.
Tatverdächtiger verbarrikadiert sich in Wohnung
Mord und Totschlag
Nicht jede Tötung eines Menschen ist auch gleich ein Mord. Juristen unterscheiden hier ganz genau - was sich auch auf die Bestrafung des Täters auswirkt.
Von einem Mord spricht nur man, wenn sogenannte Mordmerkmale vorliegen.
Dazu gehören Tatmotive wie Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder "sonst niedrige Beweggründe".
Auch wenn die Tat "heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln" begangen wurde, sprechen Juristen von Mord. Beispiel: Eine Tötung mit Gift.
Außerdem kann die Tötung eines Menschen als Mord bestraft werden, wenn sie erfolgte, "um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken."
Auf Mord steht in Deutschland zwingend lebenslange Freiheitsstrafe - außer im Jugendstrafrecht oder dann, wenn der Täter nicht voll schuldfähig war.
Wer einen anderen Menschen tötet, ohne dass solche Mordmerkmale vorliegen, begeht juristisch gesehen einen Totschlag.
Der große Unterschied ist, dass bei Totschlag nur "in besonders schweren Fällen" Lebenslang verhängt wird. Gewöhnlich gibt es eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Totschlag verjährt nach 20 Jahren. Anders Mord. Für ihn kann man auch noch nach vielen Jahrzehnten bestraft werden.
Neben Mord und Totschlag gibt es auch die sogenannte "fahrlässige Tötung".
"Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es im Gesetz.
Das erklärt zum Beispiel auch die relativ niedrigen Strafen, wenn Autofahrer versehentlich tödliche Unfälle verursachen.
Bei solchen Unfällen wird zwar - wie bei Mord und Totschlag - ein anderer Mensch getötet, die gesetzliche Höchststrafe ist aber viel niedriger.
Diese und deren Mutter wurden durch den Tatverdächtigen nach aktuellem Kenntnisstand der ermittelnden Polizei nach der Tat in ihrer Wohnung in Durach aufgesucht, mit einer Pistole bedroht und am Verlassen der verbarrikadierten Wohnung gehindert. Zur selben Zeit feierte die Familie im Garten des Anwesens den fünften Geburtstag der aus der früheren Beziehung stammenden Tochter.
Die Polizei wurde am Sonntag gegen 17 Uhr nach Durach bei Kempten zu einem vermeintlichen Familienstreit gerufen. Die Beamten der Polizeinspektion Kempten trafen vor Ort in einer Wohnung auf zwei Frauen und einen Mann. Der 49-Jährige sagte laut Mitteilung der Polizei den Beamten, dass er in einer anderen Wohnung im Stadtgebiet von Kempten auf einen Mann geschossen habe.
Verdacht des versuchten Mordes
Letztendlich hat sich der Tatverdächtige ohne Gegenwehr den Polizeibeamten der Polizeiinspektion Kempten ergeben. Eine scharfe Pistole, vermutlich die Tatwaffe, konnte am Tatort in Durach sichergestellt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand hatte sie der Beschuldigte illegal in Besitz. Die weiteren Ermittlungen, unter anderem zur Herkunft der Waffe, werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, schreibt die Polizei in einer Pressemitteilung. Der 49-jährige mutmaßliche Schütze wird am Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten, unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Mordes, dem Haftrichter vorgeführt.
Aufgrund der derzeitigen Ermittlungen geht die Polizei von einer Beziehungstat aus. stni