Wetter
Do.
6°C
Wetter
Fr.
10°C

25. Januar 2011 19:47 Uhr

Gericht

Lotteriegesellschaft missachtet den Jugendschutz

Die Bayerische Lotterieverwaltung hat Ärger mit der Justiz. Offenbar wurde zu wenig unternommen, um Jugendliche vom Glücksspiel abzuhalten.

Das Landgericht München I hat die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern wegen mangelnden Jugendschutzes verurteilt. Das Gericht befand, dass zu wenig unternommen werde, um Minderjährige von der Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen abzuhalten.

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, eine gemeinnützige Organisation, die von gut 1200 Unternehmen und über 600 Wirtschaftskammern und -verbänden getragen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Freistaat Bayern will in Berufung gehen, kündigte ein Sprecher der Lotterieverwaltung gegenüber unserer Zeitung an. (Az. 17HK O 2564/09, Urteil vom 23.12.2010).

ANZEIGE

Grundlage der Gerichtsentscheidung waren Untersuchungen der Marktforschungsgesellschaft FairControl in fünf bayerischen Städten. Sie hatte jugendliche Testkäufer in rund 150 Lotto-Annahmestellen geschickt, davon 20 in Augsburg, so Rechtsanwalt Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale. Das Ergebnis: 84 Prozent der Jugendlichen konnten an Lotto oder einem anderen Glücksspiel teilnehmen, ohne ihren Ausweis vorlegen zu müssen. 72 Prozent wurden erst gar nicht nach einem Ausweis gefragt.

Wettbewerbszentrale hatte geklagt

Daraufhin verklagte die Wettbewerbszentrale den Freistaat wegen Nichtbeachtung der Jugendschutzvorschriften im Glückspielstaatsvertrag. Das Gericht folgte dieser Ansicht. Urteile auch aus anderen Bundesländern ließen "an einer konsequenten Wahrung des Spielerschutzes durch die staatlichen Glücksspielanbieter zweifeln", sagte Ottofülling. Bernhard Brunner, Sprecher der Lotterieverwaltung, wies das zurück. Man unternehme viel in Sachen Jugendschutz und werde dies noch ausbauen. Gleichzeitig zweifelte er die Methodik der Studie an, zumal unklar sei, wer sie in Auftrag gegeben habe. anf

Artikel kommentieren



Bayern: Das schreiben Andere

Die Augsburger Allgemeine ist nicht für externe Beiträge verantwortlich.




Leser werben Leser

Das könnte Ihre Prämie sein:

Küchenmaschine "Artisan®", empire-rot

e-Paper Abo