Wegen der Ermordung seiner Ex-Freundin muss sich seit Dienstag ein 20-Jähriger vor dem Deggendorfer Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, die 18-Jährige bei lebendigem Leib angezündet zu haben. Der Angeklagte wurde in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt, er verweigerte zu Beginn des Prozesses vor der Jugendkammer die Aussage.
Laut Anklageschrift hatte der junge Mann die Frau am 3. Februar in ihrer Wohnung aufgesucht und während eines Streits auf sie eingestochen. Anschließend soll er sein noch lebendes Opfer mit Benzin übergossen und angezündet haben. Dabei kam es zu einer Explosion, vier Bewohner des Mehrfamilienhauses erlitten bei dem Feuer Rauchvergiftungen. Der 20-Jährige wurde kurz nach der Tat festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft.
Die Frau wurde lebendig verbrannt
Die 18-Jährige hatte sich wenige Tage vor der Tat von ihrem Freund getrennt. Die Eltern der Frau treten als Nebenkläger auf. Die Anklage wirft dem Mann Mord in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge sowie fahrlässiges Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Körperverletzung vor.
Der Staatsanwalt sagte, der junge Mann habe seine Tat „heimtückisch, grausam und mit gemeingefährlichen Mitteln“ begangen. Nach Ansicht des Staatsanwalts hatte der 20-Jährige den Mord geplant. Vor der Tat habe er ein Messer, mehrere Hämmer und 40 Liter Benzin gekauft. Bei der Aussprache mit der Freundin habe er dann „unvermittelt“ ein Messer gezogen und auf sein Opfer eingestochen. Die Frau erlitt schwere Schnittverletzungen an Hals und Rücken. Anschließend habe der Mann seine Ex-Freundin mit Benzin übergossen und angezündet.
Dem Täter sei bewusst gewesen, dass die Frau zu diesem Zeitpunkt noch am Leben war, betonte der Staatsanwalt. Der zuständige Rechtsmediziner sagte vor Gericht, die Obduktion der Leiche habe ergeben, dass das Opfer mit Sicherheit noch gelebt habe, als das Feuer gelegt wurde. Unklar sei lediglich, ob die Frau noch bei Bewusstsein gewesen sei.
Angeklagter soll Selbstmordpläne gehabt haben
Eine Polizeibeamtin berichtete vor Gericht von den ersten Aussagen des Angeklagten unmittelbar nach seiner Festnahme. Dabei habe der 20-Jährige angegeben, er habe sich ursprünglich selber das Leben nehmen wollen. Er sei in der Absicht zur Freundin gefahren, sich bei ihr zu entschuldigen. Anschließend hätte er sich vor ihren Augen mit dem Messer verletzen und anzünden wollen. Allerdings sei das Gespräch aus dem Ruder gelaufen, habe der Täter weiter berichtet. dapd