Er wollte seiner Tochter beim Umzug helfen, jetzt ist er arbeitslos: Ein Mann aus Trossingen verlor seinen Job, weil er alte Kartons mit nach Hause nahm. Von Simone Bronnhuber

Er wollte seiner Tochter beim Umzug helfen, jetzt ist er arbeitslos: Ein 50-jähriger Mann aus Trossingen hat mehrere gebrauchte Kartons aus seinem ehemaligen Unternehmen mitgenommen. Dafür kassierte er eine außerordentliche Kündigung. Das ließ sich der Mann nicht gefallen, zog vor das Arbeitsgericht und - verlor. Verhandelt wurde der vermeintliche Bagatell-Fall am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Freiburg, Kammer Villingen-Schwenningen.
Wolfgang Gundel ist Richter beim Arbeitsgericht Freiburg und kennt den Sachverhalt. "Es lässt sich nicht mehr nachvollziehen, wie viele Kartons der Mann aus der Trossinger Firma entwendet hat. Auf jeden Fall war es Diebstahl", so der Richter. Mehrere Kartons soll der Mann ohne zu Fragen mitgenommen haben. In einem Vergleich einigten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber letztendlich auf eine Kündigung mit Abfindung. Von 6000 Euro sei die Rede gewesen.
"Konnten Sie damit rechnen, dass der Chef das als gut empfindet?" - diese Frage stellen die verhandelnden Richter laut Gundel jedem Arbeitnehmer, der Gegenstände aus dem Betrieb - ohne zu fragen - mitnimmt. Im Fall des 50-jährigen Mannes war die Antwort nein. "Es war definitiv ein Diebstahl. Inwieweit eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab", so Gundel. Stiehlt jemand aus Not, werde dies wohl anders behandelt.
Erst vergangene Woche hatte eine Kündigung Aufsehen erregt: Weil eine Mitarbeiterin eines Seniorenheimes mehrere Maultauschen entwendet hat, wurde ihr gekündigt. Zu Recht, wie das zuständige Arbeitsgericht entschied. Für Wolfgang Gundel und seine Kollegen sind diese sogenannten Bagatell-Kündigungen Alltag: "Wir verdienen damit unser tägliches Brot. Genau solche Fälle haben wir schon vor 40 Jahren verhandelt. Also nichts Neues für uns."
Der Richter ist sich sicher, dass der Fall mit dem 50-jährigen Mann aus Trossingen vor zwei Jahren niemanden - vor allem die Medien - interessiert hätte. "Jeden zweiten Tag verhandeln wir Kündigungen." Fakt sei, dass jeder Diebstahl - egal wie geringwertig der Gegenstand ist - ein Kündigungsgrund sein kann, erklärt Gundel. Der 50-jährige Mann habe noch Glück im Unglück gehabt: der Arbeitgeber lenkte ein und ließ sich auf einen Vergleich ein. Simone Bronnhuber
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: