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Fall Mollath
28.05.2013

Mollath muss weiter in der Psychiatrie bleiben

Gustl Mollath muss weiter in der Psychiatrie bleiben.
Foto: SWR/Report Mainz, dpa

Dem seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath bleibt weiterhin ein Leben in Freiheit verwehrt. Das Gericht lehnte eine Entscheidung über die Aussetzung ab.

Einen entsprechenden Antrag hatten Mollaths Anwälte Anfang Mai bei der Regensburger Justiz gestellt. Die Anwälte hatten sich dabei darauf berufen, dass die in dem Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführten Fakten weitgehend Mollaths Unschuld belegten. Ihrem Mandaten sei es daher nicht länger zumutbar, gegen seinen Willen in der Psychiatrischen Klinik in Bayreuth untergebracht zu werden.

Eine Regensburger Gerichtssprecher begründet die jüngste Entscheidung damit, solange die Prüfung des Wiederaufnahmeantrags nicht abgeschlossen sei, sehe sich die Kammer nicht in der Lage, "über die Zulässigkeit von Mollaths Unterbringung zu entscheiden". Wie lange die Prüfung noch dauern wird, sei unklar. Mit der Frage, ob Mollath noch vor dem Ende des Regensburger Prüfungsverfahrens auf freien Fuß kommt, ist derzeit auch das Landgericht Bayreuth befasst.

Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht

Der Nürnberger Gustl Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er laut Urteil seine Frau misshandelt hat. Nach Einschätzung des Bezirksklinikums Bayreuth leidet Mollath weiterhin an Wahn und ist eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Brisant ist der Fall, weil der heute 56-Jährige im Jahr 2003 seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden beschuldigt hatte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte damals keine Ermittlungen eingeleitet. Im Jahr 2011 bestätigte eine Untersuchung der Bank manche Vorwürfe Mollaths. Inzwischen wollen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung die Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.

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