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08. April 2008 18:50 Uhr

Neues Dienstrecht

Motivierte Beamte sollen mehr verdienen

Ein fleißiger Beamter soll in Bayern künftig mehr von seinem Engagement haben. Das sieht eine Dienstrechtsreform vor, die das Finanzministerium umsetzen will.

Viele Akten, viele Stempel: Engagierte Beamte sollen künftig mehr verdienen.

München - Ein fleißiger Beamter soll in Bayern künftig mehr von seinem Engagement haben. Die vom Finanzministerium federführend geplante Dienstrechtsreform sieht unter anderem vor, dass Staatsdiener im Falle günstiger Leistungsbeurteilungen schneller eine Gehaltsstufe vorrücken können.

Aber auch in die andere Richtung kann es gehen: Bei "extremer Schlechtleistung" ist das Vorrücken zum nächst größeren Gehaltstopf gefährdet: Unmotivierter Dienst soll sich nicht lohnen, Leistung hingegen schon. Deshalb ist daran gedacht, dass Prämien und Zulagen kräftig aufgestockt werden - von derzeit 15 auf rund 60 Millionen Euro. Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das Finanzminister Erwin Huber dem Kabinett am 22. April vorlegen wird.

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Etwa 250 Millionen Euro müssen in die Hand genommen werden, um das Konzept zu verwirklichen. Die Summe sei zumindest offiziell in keinem Papier enthalten, sagen Vertreter des in die Fachgespräche eingebundenen Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Die Spitzenorganisation des Öffentlichen Dienstes in Bayern, die rund 200.000 Mitglieder vertritt, geht zwar von dieser Größenordnung aus. Sie will aber schwarz auf weiß wissen, "was dem Freistaat die Liebe zu den Beamten wert ist", sagt BBB-Vorsitzender Rolf Habermann.

Ansonsten sieht er die Reform auf einem "guten Weg". Der BBB-Chef lobt den festen Willen Hubers, aus vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) eine zu machen. "Das ist sehr mutig." Ein "kleiner Beamter", sagt Habermann, mit entsprechendem Bildungsabschluss, nachgewiesenen Fortbildungen und Qualifikationen könne so leichter vorankommen. Diesen radikalen Schritt hat es nach den Worten Habermanns bislang in keinem Bundesland gegeben.

Weitere "Eckpunkte" der Reform:

Der Beförderungsstau soll abgebaut werden. Zugleich können Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen auch ohne eine spezielle Funktion befördert werden. Bisher ist das nicht möglich.

Das niedrigste Grundgehalt A 2 (1519 Euro brutto, z.B. für verbeamtete Schaffner) wird gestrichen. Die Besoldungstabelle beginnt künftig bei A 3 (1582 Euro, etwa für Oberaufseher) und reicht bis A 16 (4441 Euro, Oberstudiendirektoren in bestimmten Fällen).

Für Professoren soll es höhere Grundgehälter geben.

Die über 300 Fachlaufbahnen - von Steuerbeamten bis zu Flussmeistern - werden nach den Überlegungen des Ministeriums reduziert und in die Bereiche Verwaltung und Finanzen, Bildung und Wissenschaft, Justiz, Sicherheit, Gesundheit sowie Naturwissenschaft und Technik zusammengefasst.

Die Altersgrenzen werden schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Sonderregelungen (Ruhestand ab 62) sind bei Beamtengruppen wie Polizei und Justiz im Vollzugsdienst sowie Feuerwehr vorgesehen.

Laut Papier kann ein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand - wie bisher - mit 64 Jahren gestellt werden. Auch die Abschlagsregelungen (3,6 Prozent pro Jahr) gelten weiter.

Das Weihnachtsgeld bleibt in Höhe und Form erhalten. Die bisherige Befristung bis 2009 entfällt.

Auch die Ballungsraumzulage wird beibehalten.

Die SPD im Landtag ist skeptisch, wann und in welcher Form das neue Dienstrecht Einzug hält. Christa Naaß, stellvertretende Ausschussvorsitzende für Fragen des Öffentlichen Dienstes, verlangt "Klarheit vor der Landtagswahl". Die Reform dürfe nicht zu Lasten der Staatsdiener umgesetzt werden. Wie es heißt, könnte die Reform durch Steuermehreinnahmen finanziert werden.

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