30.000 Euro hatte Schauspieler Mario Adorf vom Brockhaus-Verlag gefordert, weil sein Konterfei den Titel eines Lexikons ziert. Das Landgericht München wies jetzt die Klage zurück. Ein Streitpunkt allerdings ist noch zu klären.

30.000 Euro hatte Schauspieler Mario Adorf vom Brockhaus-Verlag gefordert, weil sein Konterfei den Titel eines Lexikons ziert. Die Forderung des 79-Jährigen wies das Landgericht München am Mittwoch in erster Instanz ab.
Der Brockhaus-Verlag hatte eine Zahlung unter Hinweis auf eine Verbindung zwischen verwendetem Bild und redaktionellem Inhalt abgelehnt. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Adorf hatte geklagt, weil er nicht unentgeltlich als Titelbild dienen wollte.
Vergleich gescheitert
In der Verhandlung waren mehrere Vergleichsvorschläge der Parteien und des Gerichts gescheitert: Adorf hatte über seinen Rechtsanwalt vorgeschlagen, dass ihm als Kompensation eine Sonderedition des Lexikons mit Zeichnungen des Schauspielers Armin Müller-Stahl zugestellt werden könnte.
Der Brockhaus-Verlag hatte eine Bücherspende zu wohltätigen Zwecken im Wert von 5000 Euro angeboten. Ungelöster Hauptstreitpunkt blieb jedoch die Übernahme der Prozess- und Anwaltskosten, zu der Adorf auch anteilig nicht bereit war.
"Urteil auf Messers Scheide"
Sowohl der Brockhaus-Verlag als auch Adorf waren davon ausgegangen, den Prozess zu gewinnen. Der Vorsitzende Richter Thomas Steiner sprach von «einem Urteil auf Messers Schneide». Adorfs Rechtsanwalt Gunter Fette kündigte an, seinem Klienten eine Berufung zu empfehlen. Adorf kam nicht persönlich zu der Verhandlung, er befand sich laut Fette bei Dreharbeiten in Paris.
Adorf zählt zu den bekanntesten deutschen Bühnen- und Filmschauspielern. Er spielte in mehr als 120 Film- und Fernsehproduktionen, darunter in «Rossini» unter der Regie von Helmut Dietl und in der TV-Serie «Kir Royal», aber auch in Jugendfilmen wie «Die Rote Zora» oder «Pinocchio». dpa
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