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Zwölf Stämme
18.04.2016

Muss Zwölf-Stämme-Erzieherin ins Gefängnis?

Blick auf ein Holzschild, das den Besucher in Klosterzimmern bei Deiningen im Nördlinger Ries begrüßt. Dort lebte die Sekte der "Zwölf Stämme". (Archivbild)
Foto: Daniel Karmann, dpa

Prügelvorwürfe gegen die Sekte "Zwölf Stämme" wurden vor etwa zweieinhalb Jahren laut. Inzwischen wird der Fall juristisch aufarbeitet. Einer Frau droht der Gang ins Gefängnis.

Rund zweieinhalb Jahre nach dem Prügelskandal bei den "Zwölf Stämmen" bei Nördlingen droht einer Erzieherin der Sekte eine Gefängnisstrafe. Die 56-Jährige wurde im Januar vom Amtsgericht Nördlingen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Erstmals hatte damit ein Gericht gegen ein Mitglied der umstrittenen Glaubensgemeinschaft eine Strafe ohne Bewährung verhängt.

Das Urteil wird von Mittwoch an vom Augsburger Landgericht im Berufungsverfahren überprüft. Die Richter haben zwei Verhandlungstage eingeplant und neun Zeugen geladen. Die Staatsanwaltschaft hatte in der ersten Verhandlung drei Jahre Haft verlangt, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Beide Seiten haben Berufungsantrag gestellt.

Zwölf-Stämme-Krippenerzieherin soll im Bestrafungsraum Kinder gezüchtigt haben

Die gelernte Krippenerzieherin hatte laut Anklage als sogenannte Lehrerin der Sekte in einem Bestrafungsraum Kinder gezüchtigt. Die Ermittler gehen von sechs Opfern aus. Die Kinder, von denen manche heute bereits im Erwachsenenalter sind, hätten deswegen teils immer noch "andauernde psychische Beeinträchtigungen", berichtete die Staatsanwaltschaft.

Das bayerische Kultusministerium hatte jahrelang den "Zwölf Stämmen" den Betrieb einer eigenen Schule erlaubt, weil die Sekteneltern sich weigerten, ihre Kinder in staatliche Schulen zu schicken. Die "Lehrer" der Sektenschule verfügten nach Zeugenangaben aber mitunter über keinerlei Fachausbildung, sondern wurden einfach vom "Ältestenrat" bestimmt.

Zwölf Stämme: "Rutenschläge als Erziehungsmethode"

Die "Zwölf Stämme" sehen Rutenschläge als übliche Erziehungsmethode für Kinder an. Ins Rollen kamen die Ermittlungen, als die Polizei im September 2013 rund 40 Kinder wegen der Prügelvorwürfe aus den Gemeinschaften im schwäbischen Klosterzimmern bei Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz holte.

Seitdem gab es bei den Gerichten bereits mehrfach in Körperverletzungsverfahren Urteile gegen Sektenmitglieder, allerdings mit niedrigeren Strafen als im Fall der 56-Jährigen. Mittlerweile hat die Sekte angekündigt, nach Tschechien und in andere europäische Länder ziehen zu wollen, weil sie sich in Deutschland verfolgt fühle. AZ, dpa, lby

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