Im Indizienprozess um den Mord an den Kraillinger Schwestern Chiara und Sharon hat ein Zeuge am Montag von großen Geldproblemen des Angeklagten Thomas S. und seiner Familie berichtet. „Die haben versucht, alle Wege zu öffnen, um zu Geld zu kommen“, sagte der 32-Jährige vor dem Münchner Landgericht.
Schon mehrere Verwandte hatten in dem Verfahren von finanziellen Schwierigkeiten der Familie gesprochen. Der Onkel der Kinder soll laut Anklage in der Nacht zum 24. März 2011 seine acht und elf Jahre alten Nichten in deren Wohnung brutal ermordet haben. Die Ermittler glauben, dass der verschuldete Familienvater auch die Mutter umbringen wollte, um an ein Erbe zu kommen. Die Frau kam aber erst frühmorgens nach Hause.
Der Zeuge hatte zu seinem 30. Geburtstag – anstelle von Geschenken – um Spenden gebeten, um einer Not leidenden Familie zu helfen. Über eine Stiftung kam er auf die Familie des Angeklagten. Er habe sie besucht, dann seien ihm aber Unstimmigkeiten aufgefallen. So habe die Familie etwa trotz ihrer Finanzprobleme beim Bau ihres Hauses hohe Ansprüche gehabt.
Stiftungen wollten helfen, brachen aber den Kontakt ab
Manche ihrer Angaben hätten zudem nicht gestimmt. Er habe schließlich den Kontakt abgebrochen. Die Familie des 51-jährigen Onkels hatte sich bei einem Hausbau verschuldet. Schwere Krankheiten kamen hinzu: Das zweite von vier Kindern war schwer leberkrank – der Bub brauchte eine Transplantation. Die Ehefrau erkrankte an Krebs und hatte eine schlechte Prognose. „Ich werde nie vergessen, wie er gesagt hat, dass seine Frau ja jetzt stirbt und er Witwen- und Waisenrente bekommt“, sagte der Zeuge über den Angeklagten. Ähnliches berichtete eine Mitarbeiterin der Marianne-Strauß-Stiftung, die der Familie ebenfalls helfen wollte.
Der älteste Sohn des mutmaßlichen Mörders der kleinen Chiara und Sharon aus Krailling hat am Montag vor dem Münchner Landgericht keine Aussage gemacht. Für den Auftritt des 14-Jährigen war nicht nur die Öffentlichkeit ausgeschlossen, sondern auch sein Vater aus dem Saal gebracht worden. Ein Auftritt wäre sonst äußerst belastend und dem Wohle des Jungen abträglich, begründete der Vorsitzende Richter Ralph Alt die Entscheidung des Gerichts. (dpa)