Mutter bleibt Aussage vor mutmaßlichem Mörder erspart
Ihre beiden Kinder sind tot, möglicherweise vom eigenen Onkel ermordet. Im Kraillinger-Doppelmord-Prozess sagt heute die Mutter aus. Aber nicht in Anwesenheit des Angeklagten.
Der eigene Onkel soll die achtjährige Chiara und die elfjährige Sharon in der Nacht zum 24. März 2011 im Münchner Vorort Krailling getötet haben. Am Montag wird der Prozess um den Doppelmord fortgesetzt.
Angeklagter kann Vernehmung per Liveübertragung verfolgen
Die Mutter der beiden ermordeten Kraillinger Mädchen muss bei ihrer Zeugenaussage dem mutmaßlichen Mörder nicht gegenübertreten. Der Frau drohten schwerwiegende gesundheitliche Nachteile, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Alt am Montag vor dem Landgericht München II.
Die Anwältin der Mutter hat für die Aussage zudem den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Von der Zeugenaussage erwarten sich Richter und Staatsanwaltschaft vor allem Aufschluss über die Familienverhältnisse. Die Eltern der beiden ermordeten Mädchen sind in dem Prozess Nebenkläger.
Der Onkel schweigt bislang
Der Angeklagte erhalte die Möglichkeit, die Vernehmung per Liveübertragung zu verfolgen. Der Psychologe Günther Lauber hatte zuvor gesagt, dass "eine Vernehmung in Anwesenheit des Angeklagten mit Sicherheit eine massive Stressbelastung bedeutet". Über einen Ausschluss der Öffentlichkeit beriet das Gericht zunächst noch. Die Anwältin der Mutter, die in dem Prozess Nebenklägerin ist, hatte den Ausschluss von Öffentlichkeit und Angeklagtem beantragt.
Der eigene Onkel soll die achtjährige Chiara und die elfjährige Sharon in der Nacht zum 24. März 2011 in der Wohnung der Mutter umgebracht haben. Im Prozess hat er bisher zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Anklage zufolge wollte der hoch verschuldete Familienvater auch die Mutter - seine Schwägerin - umbringen, um so an Geld zu kommen.
Wegen einem Streit ums Geld soll der Onkel die Mädchen ermordet haben
Der 51-Jährige soll den Mordplan geschmiedet haben, als sich die Lage seiner eigenen Familie mit vier Kindern zuspitzte. Er soll seine Schwägerin im Vorfeld gebeten haben, die gemeinsame Eigentumswohnung ganz zu übernehmen und dafür 50.000 Euro zahlen. Doch sie wollte nicht. Daraufhin, so die Anklage, habe der 51-jährige Familienvater den grausamen Entschluss zum Mord gefasst. dpa/lby/AZdpa/lby/AZ
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