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Familienaffäre: Neues Gesetz gegen Vetternwirtschaft

Familienaffäre

Neues Gesetz gegen Vetternwirtschaft

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    Neues Gesetz gegen Vetternwirtschaft
    Neues Gesetz gegen Vetternwirtschaft

    Künftig wird die Beschäftigung von Familienmitglieder bis zum dritten Verwandtschaftsgrad auf Staatskosten verboten sein. Damit dürfen dann nicht nur Ehefrauen oder -männer keinen Job im Stimmkreisbüro mehr annehmen, sondern auch Brüder, Schwestern, Onkel, Tanten, Enkel, Nichten und Neffen.

    Der Landtagsamt wird die Arbeitsverträge verschärfen

    Außerdem dürfen die Abgeordneten künftig die Arbeitsverträge nicht mehr selbst verwalten - das wird das Landtagsamt übernehmen. Anfang Juni sollen dann auch die Regeln für die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte verschärft werden. Bislang ist noch ungewiss, ob die fünf Fraktionen sich auch dabei zur Gemeinsamkeit aufraffen können. SPD und Grüne fordern, die Nebeneinkünfte auf Euro und Cent zu veröffentlichen.

    Die CSU hingegen will das Modell des Bundestags übernehmen. Dort müssen die Volksvertreter die Größenordnung ihrer Einkünfte in zehn Stufen bis zu 250 000 Euro publik machen. dpa/lby/AZ

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