Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Weilheim-Schongau: Pressesprecher lässt Frau nach Flüchtlings-Geschichte auflaufen

Weilheim-Schongau
06.11.2015

Pressesprecher lässt Frau nach Flüchtlings-Geschichte auflaufen

Menschen auf der Flucht erhalten Kleidung und Schuhe auch aus Kleiderkammern des BRK, wie hier in Kempten.
Foto: Ralf Lienert

Eine Frau will in einem Geschäft in Schongau eine Szene mit einem Flüchtling beobachtet haben, die sie empörte. Sie postete das auf Facebook - und bekam eine Retourkutsche.

Es ist eine von vielen angeblichen Geschichten, die auf Facebook kursieren und die Gemüter erhitzen. Sie beginnt mit den Worten "Auch auf die Gefahr hin jetzt als Volksverhetzer dazustehen, mich regt's einfach auf!" Claudia F.* hat sie gepostet. Und dafür von offizieller Seite schnell die Retourkutsche bekommen.

Die Frau will laut ihrem Post in einem Schongauer Sportgeschäft mitbekommen haben, wie ein junger Flüchtling einen Schein vom Landratsamt dabei hat und sich damit angeblich für 100 Euro Schuhe aussuchen darf. Das Paar Schuhe, das ihm gefiel, soll aber 140 Euro gekostet haben. Angeblich bestand er trotzdem auf diese Schuhe. Wie Claudia F. weiter schreibt, habe die Verkäuferin dann beim Landratsamt angerufen. Dort hieß es angeblich, das gehe in Ordnung.

Die Facebook-Nutzerin empört sich über diese vermeintliche Luxusbehandlung des Flüchtlings. Und mit ihr, wie zu erwarten war, viele andere. Alleinerziehende Mütter etwa oder Familien mit mehreren Kindern könnten sich solche teuren Schuhe nicht leisten, hieß es da unter anderem in den Kommentaren. Über 200 Mal teilten Echauffierte den Beitrag.

Nach Vorwurf auf Facebook begann Pressesprecher zu recherchieren

Von Freunden und Mitarbeitern erfuhr Hans Rehbehn recht bald von diesem Post, der auf Facebook die Runde machte. Der Pressesprecher des Landratsamtes Weilheim-Schongau ging der Sache sofort nach. Ausländeramt, Asylwesen und Sozialhilfe - er klapperte sämtliche Abteilungen im Landratsamt ab, fragte auch beim Jobcenter nach - doch Fehlanzeige. Nirgendwo werden Gutscheine für Bekleidung oder Schuhe ausgestellt.

Auch in den beiden Schongauer Sportgeschäften wusste man laut Pressesprecher Rehbehn nichts von einem Kunden, der mit einem Gutschein vorgesprochen hat. Ein Telefonat zwischen Sportgeschäft und Landratsamt hat seinen Recherchen zufolge nicht stattgefunden. "Ich habe mit allen Fachabteilungen und den Schongauer Sportgeschäften telefoniert. Keiner konnte mir diese Geschichte bestätigen", schreibt Hans Rehbehn auf seiner Facebookseite. Dort hat er nämlich eine Gegendarstellung veröffentlicht. "Für mich ging es allein darum, die Behauptung der Frau klarzustellen", sagt er. Überrascht sei er über die positive Resonanz und darüber, wieviele Menschen von seiner Klarstellung Notiz nehmen. Am Freitagvormittag waren es noch um die 17.000.

Der Pressesprecher liefert auf Facebook zudem eine Erklärung, wie die Unterstützung der Behörden abläuft. "Asylbewerber, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten in ihrem Regelsatz einen monatlichen Betrag in Höhe von 33,57 Euro für Bekleidung, die bar oder unbar ausgezahlt werden." Ausgenommen von dieser Regelung seien Mütter mit frischgeborenen Säuglingen und Haftentlassene bei Wohnungserstbezug. Dieser Personenkreis erhalte Gutscheine für eine Baby- und Wohnungserstausstattung.

Gerne hätte Hans Rehbehn seine Klarstellung auf die Facebookseite von Claudia F. gepostet. Doch das lässt sie, wie die meisten Facebook-Nutzer auch, durch eine entsprechende Einstellung nicht zu. Trotzdem kann sich der Pressesprecher sicher sein, dass die Frau seinen Beitrag gelesen hat. Denn Claudia F.  löschte recht bald ihre Geschichte aus dem sozialen Netzwerk.

Pressesprecher Rehbehn allerdings löschte seine Klarstellung dann Freitagmittag. "Meinen Beitrag Gegendarstellung zu Gutscheinen habe ich gerade vom Netz genommen, da die Kommentare in eine Richtung laufen, die ich so auf meiner Seite nicht vertreten kann", ist dort zu lesen. Offenbar waren einige Facebook-Nutzer von seiner Klarstellung nicht begeistert.

* Name von der Redaktion geändert

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.