Sein Komplize hatte einen Rentner mit Hammerschlägen niedergestreckt. Gemeinsam stachen sie dann mit Messern auf ihr Opfer ein. Der 20-Jährige wurde jetzt verurteilt.

Mit dem Gesicht in den Händen vergraben nahm Stefan G. das Urteil entgegen: Er muss für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis, die Große Jugendkammer des Passauer Landgerichts hat ihn am Mittwoch wegen Mordes und versuchten Raubes verurteilt.
Der 20-Jährige hatte sich einen Tag nach der Bluttat im niederbayerischen Grafenau im Oktober 2008 selbst bei der Polizei gemeldet. Dort schilderte er, wie er zusammen mit dem mehr als 20 Jahre älteren Roland L. einen Rentner umgebracht hat, wie L. den Mann von hinten mit Hammerschlägen niederstreckte, wie beide mit Messern auf den 60-Jährigen einstachen und wie L. schließlich rief: «Stirb endlich, Du Schwein!».
Das Gericht hat keine Zweifel am Verlauf der Tat und an der Rolle von G. Schon auf der Fahrt zum späteren Opfer sei man übereingekommen, ihn zu berauben und zu ermorden, L. habe gesagt: «Ein Toter kann bei der Polizei nichts mehr aussagen», zitierte der Vorsitzende Richter aus den Aussagen. G. kannte den Rentner, wegen dieser Bekanntschaft erhielt das Duo überhaupt Eintritt in die Wohnung, er war der Türöffner; dann zechte man zusammen, der 60-Jährige bekochte seine späteren Mörder sogar.
Warum hat der junge Mann das gemacht: Einen Hammer zum Mord bereitgelegt, selbst zugestochen, eine Pistole und diverse Wertsachen gestohlen? Weil er L. bewunderte? Weil ihm 10.000 Euro versprochen wurden? Das Gericht musste diese Fragen letztlich offen lassen. Es hatte genug andere zu beantworten. Denn L. stritt von Anfang an alles ab, machte keine Aussagen und äußerte sich zu den Vorwürfen nur drei Mal per Brief.
Es mussten Indizien zusammengetragen, Zeugen befragt, Gutachter beschäftigt und Psychologen bemüht werden. Der Prozess zog sich hin, seit dem 3. August 2009 wurde verhandelt. Bis das Gericht zwei wesentliche Fragen mit Ja beantwortete: Ja, der 42-Jährige war am Tatort. Und er hat, wie sein einstiger Kumpan G. gesagt hatte, zum Hammer gegriffen. Es waren diese Hammerschläge, die letztlich den Tod des Mannes verursachten. Die Folge für den mehrfach vorbestraften Mann, der der Urteilsbegründung mit völlig unbewegter Mimik folgte: lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld.
In der Urteilsbegründung rekapitulierte der Vorsitzende Richter allerlei Fragen, die sich das Schöffengericht zu stellen hatte - und die es am Ende nahezu alle zuungunsten von L. beantwortete. Etwa die nach seinem Alibi: In einer Spielhalle will er sich zur Tatzeit aufgehalten haben - was Zeugen so nicht bestätigen konnten. Gegen ihn sprachen laut Gericht «ganz erhebliche Indizien»: DNA- und Fingerspuren beispielsweise. Die Nachbarin, die an jenem Abend drei Männer in der Wohnung habe sprechen hören. Der Freund, dem L. am Tag nach der Tat erzählt hatte, er habe den gesamten Vortag mit G. verbracht. Und schließlich das Geständnis von G., das von den Anwälten des zweiten Angeklagten unter Beschuss genommen worden war.
Warum, fragte der Richter, hätte der junge Mann seine Tatbeteiligung zugeben sollen, wenn er schon am Lügen gewesen wäre? Hätte er dann nicht gleich alles auf den Älteren abzuwälzen versucht? Eine selbstbelastende Falschaussage sei wenig wahrscheinlich, entschied das Gericht und wertete die Aussage von G. als absolut glaubhaft, nahm sie und die Indizien, die das Geständnis bestätigen, als Basis für sein Urteil. An der Täterschaft von L. gebe es «nicht den allergeringsten Zweifel», sagte der Vorsitzende Richter. (ddp-bay)
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