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Landgericht: Schmiergeldprozess: Gribkowsky "so lästig wie eine Wespe"

Landgericht

Schmiergeldprozess: Gribkowsky "so lästig wie eine Wespe"

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    Unklare Motivlage: Warum zahlte Formel-1-Chef Bernie Ecclestone (Foto) an den früheren LB-Manager Gerhard Gribkowsky?
    Unklare Motivlage: Warum zahlte Formel-1-Chef Bernie Ecclestone (Foto) an den früheren LB-Manager Gerhard Gribkowsky? Foto: dapd

    Vergangene Woche hatte Ecclestone als Zeuge zwar die Millionen-Zahlungen an Gribkowsky bestätigt. Er hatte dabei aber jede Form der Bestechung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Formel-1-Anteile der Bayerischen Landesbank bestritten. Gleichzeitig hatte er beteuert, von Gribkowsky nicht direkt erpresst worden zu sein. Die 44 Millionen Dollar waren nach Ecclestones Darstellung eine Art Schweigegeld, um zu verhindern, dass Gribkowsky ihn bei der britischen Steuerbehörde anschwärze. Der Staatsanwalt hielt diese Version nicht für besonders glaubwürdig. Am Dienstag, am elften Tag des Mammutprozesses beim Landgericht München, wurde deutlich, dass es für die Zweifel des Staatsanwalts an der Geschichte vom Schweigegeld offenbar gute Gründe gibt.

    Andeutungen als subtile Drohung verstanden

    Für Ecclestone ging es, wie berichtet, um rund zwei Milliarden Pfund. Er hatte dieses Vermögen, als er wegen einer Herzkrankheit um sein Leben fürchtete, seiner Frau Slavica übereignet. Das Geld war in einer Art Stiftung angelegt und allein der Verdacht, dass er über dieses Geld verfüge, hätte nach Darstellung Ecclestones ausgereicht, ihm die britische Steuerbehörde auf den Hals zu hetzen. Gribkowsky habe von diesem Problem gewusst und ihn immer wieder darauf angesprochen. Er habe ihn zwar, so berichtete Ecclestone, nicht direkt erpresst, aber er habe die Andeutungen als subtile Drohungen empfunden und schließlich doch gezahlt, damit Gribkowsky „nicht auf dumme Gedanken kommt“.

    Wozu aber Schweigegeld zahlen, wenn es gar nichts mehr zu verschweigen gibt? Die Anschuldigung, vor der sich Ecclestone nach eigener Aussage so sehr fürchtete, war in einem Zivilprozess im Vorfeld des Formel-1-Geschäfts in England bereits aktenkundig gewesen – das war die rätselhafte Pointe des gestrigen Verhandlungstags.

    Mehr Licht ins Dunkel sollte zu diesem Punkt die Vernehmung des Zeugen Stephen John Mullens bringen. Der ehemalige Anwalt und frühere Direktor von Ecclestones Familienstiftung gilt als Schlüsselperson in dem Konglomerat von Firmen, aus dem schließlich die 44 Millionen Dollar an Gribkowsky flossen. Dreimal wurde Mullens von Münchner Staatsanwälten im Vorfeld des Prozesses vernommen. Als Zeuge vor Gericht wollte er aber nicht mehr auftreten. Als Ersatzzeuge musste deshalb gestern der Staatsanwalt antreten, der Mullens vernommen hatte.

    Gribkowsky als "gefährlich" eingestuft

    Er konnte nur berichten, was Mullens ihm berichtet hatte: dass Gribkowsky Ecclestone immer wieder mit konkreten Geldforderungen bedrängt hatte. Dass er laufend Druck gemacht habe und lästig gewesen sei „wie eine Wespe“. Dass Gribkowsky im Umfeld Ecclestones als „gefährlich“ eingestuft worden sei und Ecclestones Frau die Direktoren der Familienstiftung gebeten habe, „den gefährlichen Gribkowsky zufriedenzustellen“.

    Dies sei seit Oktober 2005 so gegangen und im Mai 2006 sei Gribkowsky bei einem Abendessen dann konkret geworden. Er wolle einen Beratervertrag für die Familienstiftung. Und dieser Beratervertrag sei, so habe Mullens berichtet, dann bald darauf auch geschlossen worden. Die Direktoren der Stiftung hätten diesen Vertrag allerdings „nicht ernst genommen“, obwohl Gribkowsky immer wieder mit Vorschlägen und Ideen für Geschäfte vorstellig geworden sei. Dem Zeugen Mullens, so sagte der Staatsanwalt, sei klar gewesen, dass es in Wirklichkeit um die Steuerangelegenheiten Ecclestones und seiner Frau gegangen sei. Das wahre Motiv aber sei ebenso „nebulös“ geblieben wie die Frage nach der Wirksamkeit der angeblichen Drohungen Gribkowskys.

    Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass Ecclestone Gribkowsky bestochen habe, um bei der Formel 1 im Geschäft zu bleiben. In diesem Zusammenhang wäre der Beratervertrag dann nur eine Tarnung für die Zahlung von Bestechungsgeldern.

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