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Prozess gegen Waffenlobbyist: Schreiber will zunächst nichts über seinen Wohnsitz sagen

Prozess gegen Waffenlobbyist

Schreiber will zunächst nichts über seinen Wohnsitz sagen

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    Im Prozess gegen Karlheinz Schreiber wollte der  ehemalige Waffenlobbyist zunächst nicht sagen, ob er während seiner Steuerhinterziehung in Deutschland oder Kanada lebte.
    Im Prozess gegen Karlheinz Schreiber wollte der ehemalige Waffenlobbyist zunächst nicht sagen, ob er während seiner Steuerhinterziehung in Deutschland oder Kanada lebte. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Der ehemalige Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber will vor Gericht zunächst nicht sagen, ob er während seiner Steuerhinterziehung in Deutschland oder Kanada lebte. Zu einem späteren Zeitpunkt wolle er jedoch eine Erklärung abgeben, hieß es von seiner Verteidigung. "Es verwundert die Kammer, dass zu dieser zentralen Frage keine Stellung genommen wird", sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag in der Sitzung vor dem Augsburger Landgericht.

    Schreiber legte erfolgreich Revision ein

    Schreiber war 2010 von einer anderen Kammer wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er legte erfolgreich Revision ein - mit dem Argument, in Kanada und nicht in Deutschland ansässig gewesen zu sein. Daher seien die kanadischen Behörden zuständig.

    Der Fall Schreiber: eine Chronologie

    Karlheinz Schreiber, eine Hauptfigur im CDU-Spendenskandal, beschäftigt seit 15 Jahren die Justiz. Eine Chronologie des Falles.

    Oktober 1995: Nach der Durchsuchung seines Hauses in Kaufering bei Landsberg setzt sich Schreiber nach Pontresina in der Schweiz ab.

    September 1997: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erlässt Haftbefehl wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung.

    März 1999: Schreiber flüchtet mit seinem kanadischen Pass nach Ottawa.

    August 1999: Schreiber wird in Toronto gefasst. Die deutsche Justiz beantragt seine Auslieferung. Gegen eine Kaution von 1,2 Millionen kanadischen Dollar (740 000 Euro) kommt er im September wieder auf freien Fuß.

    März 2000: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen Schreiber wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue, gemeinschaftlichen Betrugs und Steuerhinterziehung. Er soll dem Fiskus rund zehn Millionen Euro vorenthalten haben.

    Januar 2001: Schreiber weigert sich, ohne die Zusicherung eines freien Geleits zum Prozess nach Augsburg zu kommen. Das Landgericht Augsburg trennt sein Verfahren deshalb von anderen ab.

    Mai 2004: Das höchste Gericht der Provinz Ontario ordnet Schreibers Ausweisung an, er geht in Berufung.

    Juni 2004: Schreiber wird nach kurzer Auslieferungshaft erneut gegen die schon 1999 hinterlegte Millionenkaution freigelassen.

    Juli 2005: Der deutsche Bundesrat beschließt eine Verschärfung der Verjährungsregeln («Lex Schreiber»). Danach ruht die Verjährung von Straftaten, solange sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die deutschen Behörden seine Auslieferung betreiben.

    Februar 2007: Das oberste kanadische Gericht weist Schreibers Einspruch gegen seine Überstellung nach Deutschland ab.

    Juni 2007: Schreiber verklagt Kanada vor einem Bundesgericht in Halifax (Provinz Neuschottland) wegen angeblicher «Rechtsbrüche» auf Schadenersatz von 35 Millionen Dollar. Der Richter weist die Klage ab.

    November 2007: Das Berufungsgericht von Ontario gibt grünes Licht für Schreibers Auslieferung. Schreiber beantragt ein Berufungsverfahren - sein dritter Gang zum Supreme Court. Das Berufungsgericht von Ontario setzt die Auslieferung bis zum Votum des Obersten Gerichtshofs aus.

    Dezember 2007: Schreiber, seit 4. Oktober in Abschiebehaft, wird gegen die inzwischen auf 1,31 Millionen kanadische Dollar erhöhte Kaution vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt.

    August 2008: Das Berufungsgericht von Ontario verwirft den vierten Antrag Schreibers gegen seine Auslieferung.

    August 2009: Nach einer letzten Niederlage vor Gericht wird Schreiber nach Deutschland geflogen.

    18. Januar 2010: Vor dem Landgericht Augsburg beginnt das Verfahren gegen Schreiber. Den Vorwurf der Bestechung hat das Gericht wegen Verjährung allerdings aus dem Haftbefehl genommen.

    Mai 2010: Karlheinz Schreiber wird wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Das ist eine der höchsten Strafen, die je in Deutschland für dieses Delikt ausgesprochen wurden.

    September 2011: Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Schreiber-Urteil des Augsburger Landgerichts in Teilen auf. Der Fall muss neu verhandelt werden.

    Mai 2012: Schreiber wird aus der Haft entlassen. Grund dafür ist sein Gesundheitszustand. Anfang März erlitt der 78-Jährige in U-Haft einen Herzinfarkt.

    September 2012: In Augsburg beginnt der Revisionsprozess gegen Schreiber.

    Oktober 2013: Die Staatsanwaltschaft plädiert für zehn Jahre Haft.

    November 2013: Schreiber wird zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

    Das Verfahren gegen den heute 78-Jährigen ist bislang äußerst zäh verlaufen. Erst beim vierten Termin eröffnete die Kammer die Beweisaufnahme. Auch am Dienstag wurden zahlreiche Steuerdokumente verlesen. Es gilt als erwiesen, dass die Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre zwischen 1988 und 1993 umgerechnet rund 7,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen hat.

    Auch Pfahls muss in den Zeugenstand

    Wegen der Revision der Staatsanwaltschaft geht es in dem Prozess auch um die vorgeworfene Bestechung des Ex-Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU). Die Kammer muss prüfen, ob diese tatsächlich verjährt ist, wie es die Richter 2010 angenommen hatten. Am Montag (22. Oktober), dem nächsten Termin, tritt Pfahls voraussichtlich in den Zeugenstand. (dpa)

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