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  3. Bad Grönenbach: Sexualmord in der Rehaklinik: Schüler verging sich an der Toten

Bad Grönenbach
15.03.2013

Sexualmord in der Rehaklinik: Schüler verging sich an der Toten

Mit starrem Blick auf den Boden verfolgte der angeklagte Schüler gestern das Verlesen der Anklageschrift. Er soll in einer Klinik in Bad Grönenbach eine andere Patientin getötet haben.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Ein 19-jähriger Schüler soll in Bad Grönenbach eine Patientin getötet und sich an dem Leichnam vergangen haben. Zum Prozessauftakt legt er ein Teilgeständnis ab.

In Handschellen wird der 19-jährige Schüler aus dem Ostalbkreis (Baden-Württemberg) in den Sitzungssaal des Memminger Landgerichts geführt. Er soll mit unvorstellbarer Brutalität vor einem Jahr eine 39 Jahre alte Patientin in einer Rehaklinik in Bad Grönenbach (Kreis Unterallgäu) ermordet haben.

Der Angeklagte trägt eine unauffällige braune Hornbrille, eine dunkelgraue Jacke, eine schwarze Sporthose und versucht durch den starren Blick auf den Boden dem Blitzlichtgewitter der Fotografen zu entgehen. Mit nach unten geneigtem Kopf verfolgt der junge Mann das Verlesen der Anklageschrift.

Der 19 Jahre alte Mann soll Kinderpflegerin vergewaltigt und ermordet haben

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in der Nacht zum 27. März vergangenen Jahres die Kinderpflegerin aus Karlsfeld (Kreis Dachau) vergewaltigt und ermordet zu haben. An jenem Abend hatten Patienten, deren Kuraufenthalt am nächsten Tag endete, eine Abschiedsfeier veranstaltet. Daran nahmen auch die 39-Jährige und der Schüler teil.

Sekt und Wodka habe er getrunken, gibt der Angeklagte an. Als die 39-Jährige später die Feier verließ, um auf ihr Zimmer zu gehen, folgte ihr der damals 18-Jährige und verschloss die Türe. Dann versuchte er laut Anklage, die Frau zu vergewaltigen. Die sehr schlanke, ihm körperlich unterlegene Kinderpflegerin schrie um Hilfe und versuchte, den Schüler wegzudrängen. Mit beiden Händen soll er die Frau am Hals gewürgt haben.

Weiter heißt es in der Anklage: Er habe mit einem Fieberthermometer auf den Hals der Frau eingestochen. Das Thermometer zerbrach, er habe daraufhin mit einer Nagelschere mindestens zwei Mal in den Hals gestochen. Neun weitere Stiche trafen in die Brust. Anschließend verging er sich laut Anklage an dem leblosen Körper und legte sich dann Schlafen.

Der Schüler kann sich nur lückenhaft erinnern

Am ersten Verhandlungstag erklärt einer der beiden Verteidiger, dass der Schüler sich an die Ereignisse des Abends nur lückenhaft erinnern könne. Er wisse aber beispielsweise noch, dass er die Frau gewürgt und mit dem Fierberthermometer auf sie eingestochen habe. Am nächsten Morgen sei der Tod der Patientin bereits am Frühstückstisch in der Klinik ein Thema gewesen. Sein Mandant habe sich gedacht: „Scheiße, das war ich.“

Der junge Mann hatte nach eigenen Worten eine schwere Kindheit. Er habe sich eine Abstellkammer mit einem Schäferhund teilen müssen, seine Mutter habe sich wenig um ihn gekümmert. Mit sieben Jahren kam er in eine Pflegefamilie. In der Untersuchungshaft habe er Suizid-Versuche unternommen, von Mitgefangenen sei er verprügelt worden. Das Urteil soll am 18. April fallen.

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