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01. Dezember 2008 17:26 Uhr

Pfaffenhofen

Tödlicher Polizeieinsatz: Zwei Kugeln treffen Familienvater

Der 50-Jährige aus Pfaffenhofen, der am Samstag bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommen war, wurde von zwei Schüssen getroffen. Eine Kugel war für den Familienvater tödlich. Von Roland Ströbele

Pfaffenhofen. Der 50-jährige Familienvater, der am Samstag von einem Sondereinsatzkommando der Polizei in seinem Reihenhaus in Volkertshofen getötet worden ist, starb durch zwei Polizeikugeln. Die Obduktion der Leiche ergab einen Steckschuss in der Hüfte und einen Durchschuss im Oberkörperbereich mit Verletzung einer Hauptschlagader, daran verblutete der Vater zweier Buben innerlich. Die Schusskanäle wurden für die weiteren Untersuchungen gesichert.

Die Kripo konnte die am Einsatz beteiligten Polizeikräfte noch nicht befragen, da diese aufgrund der Geschehnisse noch nicht vernehmungsfähig seien. Ohne diese Stellungnahmen ist eine seriöse Beurteilung des Sachverhaltes nicht möglich. Mit den Ermittlungen wurde, wie in diesen Fällen üblich, eine auswärtige Polizeidienststelle beauftragt.

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Nach Informationen unserer Zeitung hatte der 50-Jährige nur eine Schreckschusspistole bei sich und hätte damit weder sich noch andere töten können. Es handelte sich bei der Waffe um eine "38er spezial", die dem großkalibrigen Original täuschend ähnlich sieht.

Damit hat sich das bestätigt, was Nachbarn und die Ehefrau des Getöteten noch vor dem tödlichen Schuss der Polizei mitgeteilt hatten. Auch polizeiintern ist am Montag erneut die Frage aufgeworfen worden, warum der Einsatzleiter dennoch den Befehl zum Stürmen des Hauses gegeben hat und warum die Spezialbeamten den Mann in den Oberkörper und in die Hüfte geschossen haben.

Es sind immer wieder die gleichen Fragen, die nicht nur in Pfaffenhofen gestellt werden. Musste die Polizei das Haus stürmen? Hatte sie keine andere Möglichkeit, die Lage zu entschärfen?

Die Polizei lehnte auch ein Angebot des Pfaffenhofener Ortspfarrers Raimund Alker und des Bürgermeisters Josef Walz ab, die beide den 50-Jährigen zum Aufgeben bewegen wollten. "Da waren wohl Sicherheitsgründe ausschlaggebend", vermutete ein Polizist. Auch ein auf Gesprächsführung spezialisierter Verhandlungstrupp der Polizei konnte Joachim H. nicht zur Aufgabe bewegen.

Hätte es keine andere Möglichkeit gegeben, den Mann zu überwältigen?

Doch. Es gibt eine ganze Palette von Hilfsmitteln. Ein Sondereinsatzkommando hat in der Regel auch Blendgranaten dabei. Sie entfacht ein so helles Licht, dass ein möglicher Straftäter bis zu zehn Sekunden nichts mehr sieht und überwältigt werden kann. Auch Tränengas hätte eingesetzt werden können, um den Mann zu überwältigen. Ferner wäre der Einsatz von Knallkörpern denkbar gewesen, die den Mann kurzzeitig abgelenkt hätten.

Warum hat die Polizei von diesen Mitteln keinen Gebrauch gemacht?

Das kann nur der Einsatzleiter beantworten. Er wird bei seiner Entscheidung fachlich beraten von den für derartige Einsätze geschulten Spezialisten des SEK. Derartige Aktion befiehlt in der Regel ein Polizist aus dem höheren Dienst.

Fast sechs Stunden lang hatte die Polizei das Gebäude umstellt. Warum wurde mit dem Zugriff nicht länger gewartet in der Hoffnung, dass sich der als friedfertig bekannte Mann doch noch ergibt? Auch das weiß nur der Einsatzleiter. Die Drohung des Mannes, er werde sich und andere umbringen, stand ja schon stundenlang im Raum. Der Einsatzleiter wird seine Beweggründe der Staatsanwaltschaft darlegen müssen.

Was geschieht mit dem Todesschützen?

Auch er wird von der Kriminalpolizei befragt werden müssen über die Gesamtumstände in dem Reihenhaus zum Zeitpunkt des Zugriffes und weshalb er sich zum Schuss entschlossen hat.

Warum hat er auf den Oberkörper des 50-Jährigen geschossen?

Der Schütze hat sich in einer Stresssituation befunden und hatte womöglich keine Zeit zum genauen Zielen. Unter Umständen hat er ja auf andere Körperteile gezielt und der Mann hat sich bewegt.

Was geht im Kopf eines Beamten vor, nachdem er geschossen hat?

Jeder verarbeitet ein solches Geschehen anders. Er kann auf Wunsch oder auf Rat seiner Vorgesetzten professionelle Hilfe vom zentralen psychologischen Dienst der Polizei in Anspruch nehmen.

Drohen den am Einsatz beteiligten Polizisten Konsequenzen aus dem Fall?

Sollte sich herausstellen, dass der Einsatz überzogen war oder dass Fehler gemacht wurden aufseiten der Polizei, kann der Fall zu einer Anklage führen, falls es keine stichhaltigen Gründe gibt, dass der Schütze in Notwehr gehandelt hat.

Gibt es allgemeingültige Regeln, wie in solchen Fällen zu verfahren ist?

Es gibt bestimmt Vorschriften, wie eine Lage zu beurteilen ist. Eine exakte Anleitung für das Verhalten in solchen Situationen kann es nicht geben.

Jeder Fall ist anders, also können die Einsatzkräfte nicht nach dem Handbuch reagieren.

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