Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Ismaning: Trieb der Stalker ein doppeltes Spiel mit 17-jährigem Opfer?

Ismaning

Trieb der Stalker ein doppeltes Spiel mit 17-jährigem Opfer?

    • |
    Per Zeitungsanzeige wurde eine 17-Jährige aus Ismaning für tot erklärt. Nur: Das Mädchen lebte, hinter der Annonce steckte offenbar eine Stalking-Attacke.
    Per Zeitungsanzeige wurde eine 17-Jährige aus Ismaning für tot erklärt. Nur: Das Mädchen lebte, hinter der Annonce steckte offenbar eine Stalking-Attacke. Foto: Screenshot AZ

    Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, war der mutmaßliche Täter nicht nur ein ehemaliger Arbeitskollege des 17-jährigen Mädchens aus Ismaning. Er soll auch privat eng mit ihr vertraut gewesen sein. Hatte die 17-Jährige wieder Drohungen des unebkannten Stalkers erhalten, soll er als Freund und Tröster zur Stelle gewesen sein. Auf diese Weise habe er auch die Familie des Opfers ausgespäht, heißt es in dem Medienbericht. In dem perfiden Doppelspiel habe er sogar vorgetäuscht, dass auch ihn der Stalker bedroht.

    Ein Fehler genügte

    Doch dem mutmaßlichen Täter war ein Fehler unterlaufen: Einmal hatte er laut BR seine echten persönlichen Daten angegeben. So soll ihm die Polizei dann auf die Schliche gekommen sein. Die Polizei hat den 43-Jährigen am Mittwoch festgenommen.

    Falsche Todesanzeige

    Das müssen Sie über Stalking wissen

    Unter Stalking versteht man das wiederholte Verfolgen oder Belästigen eines anderen Menschen.

    Der Begriff ist vom englischen "to stalk" abgeleitet. Das bedeutet jagen, heranpirschen, verfolgen.

    Sehr häufig stehen oder standen Täter und Opfer beim Stalking in einer Beziehung, waren etwa einmal zusammen, hatten zusammen gearbeitet oder kennen sich aus der Nachbarschaft.

    Auch abgewiesene Verehrer stecken oft hinter Stalking-Attacken.

    Stalking äußert sich zum Beispiel in (nächtlichem) Telefonterror, in Schikanen, Verleumdungen, Auflauern an der Wohnung oder am Arbeitsplatz oder Bestellungen unter falschem Namen.

    In extremen Fällen wurden Stalking-Opfer von Tätern auch verletzt oder sogar getötet.

    Etwa 90 Prozent der Opfer beim Stalking sind Frauen.

    Stalking ist in Deutschland eine Straftat. Auf die sogenannte „Nachstellung“ (§ 238 StGB) steht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre.

    Im Jahr 2011 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik 25.038 Fälle von Nachstellung.

    Stalking-Opfer sollten sich möglichst frühzeitig an die Polizei wenden. Diese kann zum Beispiel Kontaktverbote oder einen Platzverweis aussprechen.

    Opfer sollten unbedingt und möglichst frühzeitig auch ihre Bekannten und Verwandten über die Attacken informieren.

    Auch anwaltliche Beratung ist sinnvoll, etwa, um gegen den Täter zivilrechtlich vorzugehen.

    Der Fall hatte vergangene Woche für Schlagzeilen gesorgt. In einer Todesanzeige in der Süddeutschen Zeitung war eine 17-Jährige aus Ismaning betrauert worden. „Unsere liebe Steffi hat uns heute für immer verlassen. Sie wurde heute viel zu früh aus ihrem jungen und erfüllten Leben gerissen (...) Wer das Glück hatte, Steffi in ihrem Leben zu begegnen, der wird wissen welches Glück wir hatten. Wir werden dich nie vergessen", hieß es in dem Text unter anderem.

    Doch wie sich sehr schnell herausstellte, war die Todesanzeige falsch. Das Mädchen lebt. Und die Anzeige war auch nicht von den Eltern der 17-Jährigen aufgegeben worden, sondern von einem Unbekannten. Die Polizei nahm Ermittlungen auf. Am Mittwoch konnte sie den mutmaßlichen Täter festnehmen. tjb/bo/dpa

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden