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Prozess: Umstrittener Einsatz der Rosenheim-Cops

Prozess

Umstrittener Einsatz der Rosenheim-Cops

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    Rosenheimer Polizisten sollen eine unbescholtene Familie geschlagen und gefesselt haben. Angeklagt ist aber die Familie. Der Prozess wurde am Freitag bereits nach einer Stunde wieder unterbrochen.
    Rosenheimer Polizisten sollen eine unbescholtene Familie geschlagen und gefesselt haben. Angeklagt ist aber die Familie. Der Prozess wurde am Freitag bereits nach einer Stunde wieder unterbrochen. Foto: dpa

    Zum Auftakt des spektakulären Prozesses um einen gewalttätigen Polizeieinsatz haben die Verteidiger schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden erhoben. Der Münchner Anwalt Hartmut Wächtler sagte, bei den Ermittlungen sei der Grundsatz eines fairen Verfahrens nicht beachtet worden. Stattdessen seien die Ermittlungen „parteiisch“ geführt worden. Letztlich habe die Rosenheimer Polizei „gegen sich selbst ermittelt“, so Wächtler. Das seien „irreparable Verfahrensfehler“.

    Die Verteidiger beantragten daher eine Einstellung des Verfahrens gegen die beiden angeklagten Ehepaare. Die Verhandlung wurde daraufhin für zwei Wochen unterbrochen, damit die Staatsanwaltschaft Zeit für eine Stellungnahme hat.

    Mit einem Besucheransturm und unter hohen Sicherheitsvorkehrungen wegen anonymer Morddrohungen hatte der Prozess begonnen. Das große öffentliche Interesse liegt an den ungewöhnlichen Umständen des Falls. Wie berichtet, sind der frühere Polizeibeamte Josef E. (67), seine Frau Aloisia (62), seine Tochter Sandra B. und deren Ehemann Anton B. (beide 36) wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und im Fall von Josef E. auch wegen Körperverletzung angeklagt.

    Ermittlungen gegen die Beamten wurden vorläufig eingestellt

    Aber die Familie stellt den Polizeieinsatz ganz anders dar. Sie seien als Unbeteiligte von aggressiven Beamten grundlos geschlagen und gefesselt worden. Die Familie hatte auch Anzeige gegen die insgesamt zehn beteiligten Polizisten erstattet. Das Ermittlungsverfahren gegen die Beamten hat die Staatsanwaltschaft Traunstein aber vorläufig eingestellt. Am Amtsgericht Rosenheim soll nun die Frage geklärt werden, wie der Routine-Einsatz der Polizei so eskalieren konnte.

    Doch wenn es nach den Verteidigern geht, soll das Verfahren rasch eingestellt werden. Bei den Ermittlungen sei gegen das Gebot der Unschuldsvermutung verstoßen worden, sagte Anwalt Wächtler. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten in Presseerklärungen und Interviews den Eindruck erweckt, dass die Polizisten glaubwürdiger seien als die vier jetzt Angeklagten. Wächtler warf den Ermittlern vor, jegliche Zurückhaltung aufgegeben zu haben. Es seien sogar Informationen gestreut worden, dass Josef E. unehrenhaft aus dem Polizeidienst geschieden sei. In Wirklichkeit sei der heute 67-Jährige bei einem unverschuldeten Unfall so schwer verletzt worden, dass er dauerhaft nicht mehr arbeiten konnte. Wächtler kritisierte auch, dass die Ermittlungen von derselben Dienststelle geführt wurden, gegen die sich die Anzeigen richteten. Einen Antrag, die Ermittlungen der Fachdienststelle für Amtsdelikte beim Polizeipräsidium München zu übergeben, habe die Staatsanwaltschaft abgelehnt.

    Rechtsanwalt Rolf Grabow kritisierte, dass eine Beamtin Fotos gelöscht hat, die Aloisia E. während der Handgreiflichkeiten gemacht hatte. Das erfülle möglicherweise sogar die Tatbestände der Strafvereitelung und der Vernichtung von Beweismitteln, so Grabow. Die Fotos konnten freilich später wiederhergestellt werden.

    Der Einsatz spielte sich am 15. November 2010 ab. Zwei Zivilbeamte sollten einen Kleinkriminellen zu einer psychiatrischen Untersuchung vorführen. Doch der Gesuchte wohnte nicht mehr in dem Mehrfamilienhaus, das Josef E. gehört. Daher befragte die Zivilstreife dessen Tochter Sandra B. Laut Anklage habe sie sich „unkooperativ“ verhalten, es kam zum Streit um gegenseitige Ausweispflicht. Die Situation eskalierte. Am Ende war einer der Polizisten am Ellbogen verletzt, drei zu Boden gerungene Mitglieder der Familie mussten im Krankenhaus behandelt werden.

    Richter Ralph Burkhardt setzte bereits gestern zwei weitere Verhandlungstermine an. Mit einem Urteil ist somit frühestens Mitte Mai zu rechnen. (mit dpa)

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