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Bundesgerichtshof
25.01.2011

Urteil gegen Entführer von Ursula Herrmann rechtskräftig

Ursula Herrmann-Prozess in Augsburg: Das Landgericht verurteilte Werner M. wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Bild: ddp

Entführung und Tod der kleinen Ursula Herrmann sind juristisch abgeschlossen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen Entführer Werner Mazurek jetzt bestätigt.

Entführung und Tod der kleinen Ursula Herrmann sind juristisch abgeschlossen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen Entführer Werner Mazurek (61) jetzt bestätigt.

Mazurek wurde im März vorigen Jahres vom Augsburger Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter waren nach einem Mammutprozess überzeugt, dass er 1981 am Ammersee die zehnjährige Ursula Herrmann entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt hat. Das Kind starb darin qualvoll.

Die Kripo hatte schon kurz nach der Tat gegen ihn ermittelt. Im Mai 2008 wurde er festgenommen, weil Ermittler bei ihm ein Tonbandgerät fanden, das für Erpresseranrufe benutzt wurde.

Mazureks Anwalt Walter Rubach sagte am Dienstag: "Mein Mandant beteuert seine Unschuld. Er will, dass ich Möglichkeiten für ein Wiederaufnahmeverfahren prüfe." jöh

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