Schluss mit der Vorrangstellung von Hilfsorganisationen im bayerischen Rettungsdienst. Verfassungsrichter haben in München das gesetzliche Monopol von Rotem Kreuz, Johanniter und Co. gekippt. Das bedeutet: Künftig können auch private Anbieter Rettungswagen fahren. Bisher war das nur in Ausnahmefällen möglich, sprich: wenn keine Hilfsorganisation verfügbar war. Die Richter begründeten ihr Urteil mit dem „Grundrecht auf Berufsfreiheit“. Der Kläger, Werner Obermeier vom privaten Rettungsdienstunternehmen MKT aus München, sprach von einem „historischen Tag“.
Etablierte Hilfsorganisationen sehen keine Konkurrenz in den privaten Unternehmen
Die von der Entscheidung betroffenen Hilfsorganisationen – Malteser, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter und Rotes Kreuz – bedauerten das Urteil. Sie sehen aber in privaten Unternehmen keine Konkurrenz: „Zum Rettungsdienst gehört mehr, als eine Rettungswache vorzuhalten. Auch Großschadenslagen müssen bewältigt werden. Und das kann momentan kein privater Anbieter leisten“, sagte Dieter Deinert vom Bayerischen Roten Kreuz und spielte damit auf die hohe Zahl an Ehrenamtlichen in seiner Organisation an.