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Landtag
13.08.2013

Verwandtenaffäre in Bayern: Rüge vom Rechnungshof

Blick in den Plenarsaal des bayerischen Landtags: Der Bayerische Oberste Rechnungshof übt scharfe Kritik am Landtag. Die Abgeordneten und ihre Ausgaben seien kaum kontrolliert worden. Und das hatte Folgen.
Foto: Nicolas Armer, dpa

Der Bayerische Oberste Rechnungshof übt wegen der Gehälter-Affäre scharfe Kritik am Landtag. Die Abgeordneten und ihre Ausgaben seien kaum kontrolliert worden - mit Folgen.

In einem Sonderbericht zur Verwandtenaffäre, den der Rechnungshof (ORH) jetzt dem Bayerischen Landtag überreichte, werfen die Prüfer mehrere kritische Fragen auf. So bemängelten die Prüfer etwa, dass es kaum transparent sei, welche Sachleistungen die Mitglieder des Bayerischen Landtags erhielten.

Bayerischer Landtag erstattete jährlich über 700 Mitarbeiter-Pauschalen

So sei zum Beispiel nicht nachvollziehbar, warum "in mehreren Fällen Abgeordnete zwei Büroräume zur Verfügung gestanden haben", wie der Bayerische Rundfunk aus dem Dokument berichtet.

Rechnungshof rügt Landtag wegen Verwandtenaffäre

Problematisch sei demnach auch, dass die Landtags-Verwaltung zeitweise über 700 Mitarbeiter-Pauschalen pro Jahr erstattete, in vielen Fällen aber keine entsprechenden Arbeitsverträge sehen wollte. In vielen Fällen seien Zahlungen "als problematisch" anzusehen, zitiert die Süddeutsche aus dem Bericht.

Der "SZ" zufolge deutet der  Sonderbericht auch auf einen möglichen Missbrauch der den  Abgeordneten gewährten Pauschale zur Anschaffung von technischen  Geräten durch einen Abgeordneten hin.

Verwandtenaffäre: 800 Computer für 187 Abgeordnete

Von den 187 Abgeordneten sollen über 800 Computer und mehr als 60 Digitalkameras gekauft worden seien. "Bei der Anschaffung von Digitalkameras war der Kauf von mehreren Kameras innerhalb einer  Wahlperiode durch einen Abgeordneten bzw. von besonders  hochpreisigen Geräten kritisch zu bewerten", heißt es der Zeitung zufolge in dem Bericht.

Bei der Verwandtenaffäre kommt der Oberste Rechnungshof zum Schluss, dass die Abgeordneten bereits seit der Gesetzesänderung vom 1. Juli 2004 keine Verwandten ersten Grades mehr hätten beschäftigen dürfen.

Altfallregelung: Beschäftigung von nahen Verwandten seit 2004 unrechtmäßig?

Der Rechnungshof bringt den Medienberichten zufolge nun die Frage  ins Gespräch, ob nicht die seit dem Jahr 2004 mit Hilfe der  Altfallregelung gezahlten Staatsgelder von den Abgeordneten  zurückverlangt werden müssen.

Die Verwandtenaffäre hatte die bayerische Politik erschüttert. Im  Frühjahr war bekannt geworden, dass das seit dem Jahr 2000  bestehende Verbot der Beschäftigung enger Verwandter wie etwa  Ehepartner mit Hilfe einer Altfallregelung von einer Vielzahl von  Abgeordneten umgangen wurde.

Geord Schmid kostete die Verwandtenaffäre den Posten

Zuletzt nutzten vor allem  CSU-Parlamentarier die Möglichkeit. CSU-Landtagsfraktionschef Georg  Schmid musste im Zuge der Affäre seinen Posten räumen, weil er  seine Frau für bis zu 5000 Euro im Monat als Sekretärin beschäftigt  hatte. afp/AZ

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