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16. November 2009 17:02 Uhr

Volksbegehren Nichtraucherschutz - was ist das?

Das Volksbegehren für einen echten Nichtraucherschutz wurde von der bayerischen ÖDP initiiert. Es soll das Rauchen und Nichtrauchen in Lokalen neu regeln.

Das Volksbegehren Nichtraucherschutz will erreichen, dass Rauchen in der Gastronomie in Bayern definitiv verboten wird - ohne Ausnahmen und ohne Raucherclubs.
Foto: DPA

Das Volksbegehren für einen echten Nichtraucherschutz wurde von derbayerischen ÖDP initiiert. Es soll das Rauchen und Nichtrauchen in den Lokalen neu regeln.

Konkret geht es dem Volksbegehren darum, Nichtraucher besser vor Zigarettenqualm in der Gastronomie zu schützen. Dazu sollen Gaststätten, Bars und Kneipen, Discos und Festzelte definitiv rauchfrei werden - ohne Ausnahmen und ohne Raucherclubs. "Der Schutz der Gesundheit muss Vorrang haben vor den Interessen der Tabaklobby", heißt es wörtlich auf der Webseite nichtraucherschutz-bayern.de der Initiatoren.

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Das Volksbegehren ist Teil des Gesetzgebungsprozesses und in der Bayerischen Verfassung klar geregelt. Zunächst muss es einen Zulassungsantrag geben, der einen Gesetzentwurf und eine entsprechende Begründung enthält. Zugelassen wird das Volksbegehren, sobald 25.000 Stimmberechtigte den Antrag unterschrieben haben. Beim Volksbegehren zum Rauchverbot ist das bereits geschafft: Hier haben schon 40.000 Menschen unterzeichnet.

In der Zeit vom 19. November bis 2. Dezember 2009 (Eintragungsfrist) müssen sich nun zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern für das Volksbegehren eintragen - also wieder unterschreiben. Das wären rund 950.000 Menschen.

Ist auch diese Hürde geschafft, kommt es zum Volksentscheid. Stimmt dann die einfache Mehrheit für den Gesetzentwurf, wird dieser Gesetz. Denkbar wäre aber auch, dass die bayerische Staatsregierung schon vorher aktiv wird. Wenn das Volksbegehren erfolgreich ist, könnte die Regierung des Gesetzentwurf von sich aus aufgreifen

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